Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

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mischa1981
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von mischa1981 »

tidus82 hat geschrieben: 3. Mär 2024, 14:46 Du musst deine Gläubiger angeben. Die Gläubiger werden dann vom IV angeschrieben und der Gläubiger muss dann seine Forderung anzeigen und ggf. beweisen, falls der IV diese nicht direkt anerkennt.
Nur so interessehalber: Wenn er denn nun bei seinem Bruder Schulden hat, ihn aber nicht angibt und vom unpfändbaren Vermögen heraus jeden Monat abbezahlt, ist das dann auch Gläubigerbevorteilung und kann gegen ihn verwendet werden? Würde mich mal interessieren :)
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tidus82
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von tidus82 »

mischa1981 hat geschrieben: 4. Mär 2024, 09:30
tidus82 hat geschrieben: 3. Mär 2024, 14:46 Du musst deine Gläubiger angeben. Die Gläubiger werden dann vom IV angeschrieben und der Gläubiger muss dann seine Forderung anzeigen und ggf. beweisen, falls der IV diese nicht direkt anerkennt.
Nur so interessehalber: Wenn er denn nun bei seinem Bruder Schulden hat, ihn aber nicht angibt und vom unpfändbaren Vermögen heraus jeden Monat abbezahlt, ist das dann auch Gläubigerbevorteilung und kann gegen ihn verwendet werden? Würde mich mal interessieren :)
Prinzipiell ist es keine Bevorzugung, wenn du einen Gläubiger aus deinem Unpfändbaren bedienst, denn es gibt dadurch keinen Nachteil für die anderen Gläubiger.
Aber das war nicht deine Frage:
Er „muss“ ihn angeben. Falls er es nicht tut und ein anderer Gläubiger bekommt davon Wind und stellt einen Versagensantrag, dann muss der TE erstmal erklären, wie er den Bruder denn vergessen hat.
Dass da aber wahrscheinlich kein anderer Gläubiger drauf kommt steht außer Frage. :)
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mischa1981
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von mischa1981 »

tidus82 hat geschrieben: 4. Mär 2024, 11:21
mischa1981 hat geschrieben: 4. Mär 2024, 09:30

Nur so interessehalber: Wenn er denn nun bei seinem Bruder Schulden hat, ihn aber nicht angibt und vom unpfändbaren Vermögen heraus jeden Monat abbezahlt, ist das dann auch Gläubigerbevorteilung und kann gegen ihn verwendet werden? Würde mich mal interessieren :)
Prinzipiell ist es keine Bevorzugung, wenn du einen Gläubiger aus deinem Unpfändbaren bedienst, denn es gibt dadurch keinen Nachteil für die anderen Gläubiger.
Aber das war nicht deine Frage:
Er „muss“ ihn angeben. Falls er es nicht tut und ein anderer Gläubiger bekommt davon Wind und stellt einen Versagensantrag, dann muss der TE erstmal erklären, wie er den Bruder denn vergessen hat.
Dass da aber wahrscheinlich kein anderer Gläubiger drauf kommt steht außer Frage. :)
Oha okay, das hätte ich so jetzt auch nicht vermutet. Aber gut zu wissen.
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tidus82
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von tidus82 »

Steht übrigens hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html

(Abs. 1 Nr. 6)
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Shadow
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von Shadow »

tidus82 hat geschrieben: 4. Mär 2024, 11:21
Dass da aber wahrscheinlich kein anderer Gläubiger drauf kommt steht außer Frage. :)
Aber er sollte dabei vielleicht auch im Hinterkopf behalten, dass es zu Streitigkeiten kommen könnte und dann der Bruder einfach selbst das ganze ausplaudert. Als absoluter Menschenfreund und jemand der einfach Null von Menschen hält, würde ich immer vom schlimmsten Ausgehen ;)

Sicherer wäre es bei der Überlegung doch einfach das ganze anzugeben und dann trotzdem freiwillig an den Bruder zu zahlen. Wie du schon sagtest, dürfte dann nichts passieren. Und im Fall der Fälle gibt es nichts, womit man angreifbar wird ^^
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tidus82
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von tidus82 »

Es ändert am Ende eh nichts - selbst wenn er ihn nicht angibt ist die Forderung nach Erteilung der RSB mit einer Einrede behaftet und nicht mehr durchsetzbar. Bezahlen kann er die natürlich aber trotzdem (nach RSB sogar in voller Höhe in einer Einmalzahlungen) 🙃

Also ist wirklich das sinnvollste, die Forderung einfach anzugeben und gut ist 😌
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mischa1981
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von mischa1981 »

tidus82 hat geschrieben: 4. Mär 2024, 14:33 Also ist wirklich das sinnvollste, die Forderung einfach anzugeben und gut ist 😌
Seh ich genauso. Einmal alles angeben und gut ist. Dann hat man alles hinter sich.
Wie sich das natürlich auf die familiäre Beziehung auswirkt? Denn dann dürfte er ja seinem Bruder auch nix mehr bezahlen? Oder wenn dann nur in bar von seinem unpfändbaren Einkommen.
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Darnox
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von Darnox »

Jetzt bin ich aber auch verwirrt, was angegeben werden muss und was nicht. Ich dachte man kann Kredite oder Verbindlichkeiten auch weiterbedienen und muss die nicht mit in die Insolvenz nehmen? Die muss man dann trotzdem angeben? Wo genau angeben? Im Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzantrag?

In meinem konkreten Fall geht es um ein KFZ-Leasing. Das ist ja im Prinzip auch wie ein Darlehen, auch in der Schufa wird der Gesamtbetrag wie ein Kredit geführt. Muss ich das dann angeben, obwohl ich die Leasingrate weiterhin bezahlen will (und auch das Auto natürlich nutze - die Rate ist mit 71€ monatlich recht gering)?
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imker
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von imker »

um angeben kommt man regelmäßig nicht rum
entweder ist irgendwas noch nicht bezahlt uns dann ist es eine "Schuld", die in das Verzeichnis der Gläubiger aufgenommen werden muss.
Ist man mit den Leasingraten nicht im Rückszand, sind es laufenden Verpflichtungen, die in der Anlage 5 und irgendein Buchstabe einzutragen sind.

Eine "Bezahl ich schon selbst"-Insel lässt sich daraus nicht machen. Der Leasing-Geber erfährt über die Auswertung der Insolvenzveröffentlichungen von dem Umstand der Eröffnung und hat dann meist auch ein Sonderkündigungsrecht wegen Verschlechterung der Vermögenlage.
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Darnox
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Re: Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz?

Beitrag von Darnox »

Okay, verstehe. Dann muss ich das bei meiner Schuldnerberatung nochmal ansprechen - obwohl ich dort bereits gesagt habe, dass ich ein Privatleasingfahrzeug besitze. Es gab dazu aber keine weiteren Fragen.

In wieweit unterscheidet sich dann ein KFZ-Leasing von anderen Vertragsverhältnissen, wie z. B. Mietzahlung oder einem Handyvertrag?
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