Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

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Käsebrot
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Käsebrot »

Sonnenschein1713 hat geschrieben: 13. Jul 2021, 16:58 Keine Sorge, ich fühle mich nicht angegriffen. Mir ist ja bewusst, dass das alles ein riesen Mist ist... Und eine Krankheit entschuldigt da auch wenig...
Das wiederum halte ich für riesen Mist. Krank ist krank, vollkommen egal ob es ein gebrochener Fuß, eine Grippe oder eine Depression/Bipolare Störung ist. Alles gehört behandelt und die Heilung dauert so lange wie sie dauert.

Dass daraus dann Schulden resultieren, ja, ist Mist, aber nicht zu ändern. Sich darüber ärgern bringt dich nicht weiter. Dein Ziel sollte jetzt sein, die Angelegenheit zumindest jetzt anzugehen und eine Lösung zu finden.

Dass man oftmals auf wenig Verständnis stößt, weil man „nur“ eine psychische Erkrankung hat, darf ich leider gerade am eigenen Leib erfahren.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Da stimm ich völlig mit 'Käsebrot' überein, dieses "mea culpa" ist nicht sinnvoll. Eher schädlich.

Wenn Du Deiner Krankenkasse Deine Situation am Telefon tatsächlich geschildert hast,
dann wäre es eigentlich die Aufgabe des Menschen dort gewesen, Dich umfassend aufzuklären, Dich zu beraten, Dir zu helfen.
Aber was machen sie?
Sie zocken Dich ab!

Du schreibst was davon, dass Du gekündigt hast?
Also warst Du gar nicht hauptberuflich selbständig tätig ?
Dann könnte man evt. gegen den Beitragsbescheid der GKV mit dem Höchstbeitrag doch noch vorgehen ?
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