Tit. forderung Ratenzahlung mit Hinweis "zur Verechnung"

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cine
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Re: Tit. forderung Ratenzahlung mit Hinweis "zur Verechnung"

Beitrag von cine »

Ok, dann fordere ich mal einen genauen Kontoauszug bei der Rechtsanwaltskanzlei ein.

Sind Zinsen automatisch verjährt wenn mehr als 3 Jahre zwischen den Volstreckungen liegen?
Sprich auch vor 2016?

Wir hatten seit Ende 2016 und heuer nur Schriftverkehr (mal übersehene Rate etc.) Erst jetzt kam wieder ein Vollstreckungsersuch
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caffery
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Re: Tit. forderung Ratenzahlung mit Hinweis "zur Verechnung"

Beitrag von caffery »

cine hat geschrieben: 16. Sep 2020, 19:03
Sind Zinsen automatisch verjährt wenn mehr als 3 Jahre zwischen den Volstreckungen liegen?
Nein, du musst schon noch eine Einrede erheben.
cine hat geschrieben: 16. Sep 2020, 19:03 Sprich auch vor 2016?
... das "auch" ist da falsch. Wenn sie 2016 vollstreckt haben und du seit da Raten gezahlt hast, sind vom 01.01.2013 bis heute (bzw. bis zu dem Zeitpunkt zu dem die Hauptforderung und die verzinslichen Kosten berichtigt wurden) keine Zinsen verjährt.
Alle Zinsen die im Titel stehen sind ohnehin nicht verjährt. Es geht also nur noch um die Zeit zwischen Titulierung und dem 01.01.2013
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cine
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Re: Tit. forderung Ratenzahlung mit Hinweis "zur Verechnung"

Beitrag von cine »

caffery hat geschrieben: 16. Sep 2020, 17:07 Das wird nicht nötig sein.

Die einzigen Fragen die zählen sind:
- Was stand nachweislich in deinen Überweisungsbetreffs, waren dies eindeutige Verrechnungsanweisungen und .....
Sorry, noch hab ich es auch noch nicht ganz kapiert. Evtl hilft das weiter
Einen weiteren Vollstreckungsversuch gab es seit 12/16 nicht.
Bezahlt wurde seitdem in Raten mit dem Ü-Zweck "00.47xxxx/el Nur zur Verechnung mit hauptforderung" (ja die RSF stehen so drinn :mrgreen: ) Diesen Text hab ich dann ab der Überweisung im Mai erweitert in "00.47xxxx/el Nur zur Verechnung mit hauptforderung DANACH auf Kosten, dann auf Zinsen"

Wenn ich das richtig verstehe sind die Zinsen durch diese Angabe nicht gehemmt, hab ich das richtig verstanden?

Ich muss dazu sagen die Raten waren nicht immer durchgehend vor allem weil auch andere Gläubiger reingedrückt haben und ein Umzug wegen Eigenbedarf dazwischen kam.
Ich verstehe vor allem den Sinn hinter dem Vollstreckungsversuch nicht, ohne Einrede würde dieser RA ja noch mehr verdienen da ja mehr Zinsen anfallen. Jetzt kommen ja Quasi nochmals kosten für den Antrag der Vollstreckung drauf und nochmals für mich kosten des GV also zusammen ca. 100€
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caffery
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Re: Tit. forderung Ratenzahlung mit Hinweis "zur Verechnung"

Beitrag von caffery »

cine hat geschrieben: 17. Sep 2020, 19:54 Sorry, noch hab ich es auch noch nicht ganz kapiert. Evtl hilft das weiter
Tut mir leid - ich kann mich leider nicht noch deutlicher ausdrücken als ich es bisher getan habe, könnte mich also nur wiederholen.

Es bleibt mir also nur der Rat, dir vor Ort Hilfe zu suchen wenn du an deiner "Melk"-Situation etwas ändern möchtest.
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cine
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Re: Tit. forderung Ratenzahlung mit Hinweis "zur Verechnung"

Beitrag von cine »

So ich will euch mal nicht im Regen stehen lassen.
Problem hat sich erledigt.
Das gute war das ich an den Gläubiger noch weitere Raten gezahlt habe und diese an den GV nicht gemeldet wurden. Also nochmals mit dem GV gesprochen und ihm einen Nachweis darüber zukommen lassen. Nun wurde auch dieser stutzig und hat den Gläubiger angeschrieben. Das gleiche habe ich auch gemacht, mit dem Hinweis der Verrechnung und Einrede wegen Zinsen.
Tja und was soll ich sagen, plötzlich waren es nur noch 1003,74€, dann noch ein paar unzulässige Gebühren gefunden und dann waren nur noch 989,52€ über. Dank meines super zweiten Arbeitgebers (war mal mein erster) konnte ich das Geld dann ein paar Tage später an den GV überweisen.
Damit hat sich die Sache erledigt und ich halte nun den Originaltitel in der Hand *freu*

Vielen Dank für eure Tipps

Damit gehts zum nächsten Gläubiger --> neuer Beitrag
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