Schreiben Amtsgericht

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mischa1981
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von mischa1981 »

robo hat geschrieben: 22. Apr 2024, 10:15
mischa1981 hat geschrieben: 22. Apr 2024, 09:07
Finde es schon irgendwie lustig.
Und was findest Du daran jetzt lustig ?
Ironie und Sarkasmus sind nicht ganz so deins, hab ich das Gefühl? Und fahr mal deinen aggressiven Ton etwas runter, da muss ich schwarzwaldbote wirklich Recht geben.
Und nein, ich werd nen Teufel tun und mir Ärger mit dem Insolvenzverwalter einhandeln und noch einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Mir dann "Duckmäusertum" zu unterstellen, also irgendwo reichts dann auch. Ich kenne mich mit rechtlichen Gegebenheiten in ungefähr so gut aus wie ein Handwerker mit C++ Programmierung und kann mir maximal Gesetzestexte im Internet durchlesen. Gegen einen gewieften Rechtsanwalt komme ich dagegen mit Sicherheit nicht an.
schwarzwaldbote hat geschrieben: 22. Apr 2024, 13:41 Anstatt sich darüber zu freuen, wird hier seitenweise depatiert, wieviel von dem gepfändeten Geld sich der "böse" Insolvenzverwalter sich in die eigene Tasche steckt.
Also ehrlich gesagt, mir war das vollkommen egal, denn jetzt habe ich keine Schulden mehr !!!!
Bei letzterem kann ich dir nur absolut Recht geben. Wer was dagegen hat, dass sich der Insolvenzverwalter so viel Geld in die eigene Tasche steckt kann ja hingehen und diese Rechnung bei Gericht anfechten, es steht ja jedem offen. Ich selbst bin gottfroh, mit diesen Themen beruflich nichts zu tun haben zu müssen und wie du schon sagst, jeder ist auf seine Weise in die Schulden geschlittert und die Privatinsolvenz gibt einem nach 3 Jahren die Möglichkeit, schuldenfrei zu werden.
Ja mein Gott, dann halte ich mich 3 Jahre an meine Obliegenheiten und die Sache ist gegessen, sofern ich in den nächsten 10 Jahren nicht wieder am gleichen Punkt stehe. Wenn das Gericht die Rechnung des Insolvenzverwalters akzeptiert dann soll es mir recht sein.
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robo
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von robo »

mischa1981 hat geschrieben: 22. Apr 2024, 14:58 ...
und mir Ärger mit dem Insolvenzverwalter einhandeln und noch einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Mir dann "Duckmäusertum" zu unterstellen, also irgendwo reichts dann auch.
...
Du hättest es ja nur nicht machen brauchen.
Oder klar sagen: "Nein, mach ich nicht".

Den "Rechtsstreit" hätte der IV dann ja vom Zaun brechen müssen.
Und das hätte der definitiv nicht gemacht,
da, wie gesagt, es gar keine Rechtsgrundlage für sein Verlangen gab.

Auch ein Schuldner im Insolvenzverfahren darf ein mögliches Erbe einfach ausschlagen.
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tidus82
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von tidus82 »

Ich behaupte mal hier ist alles gesagt - und jetzt Hop Hop in den Kühlschrank um die Gemüter wieder runter zu kühlen :)
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