Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Das war überhaupt nicht böse gemeint. Das Wort passte nicht, denn es sind 2 unterschiedliche Sachverhalte. Und wer sich an den Bundesgerichtshof hält, hält sich eben an Gesetz und Rechtsprechung. Hier geht es eben darum dass alle (nicht nur Rentner) Steuernachzahlungen nicht frei bekommen können. Ausnahme ist gesetzlich nur die vorab zu entrichtende Lohnsteuer §850e zpo. Man kriegt doch Nachforderungen Heizung, Strom etc. Nicht frei. Der BGH ist eben der Ansicht, dannwürde man Gläubiger bevorzugen.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Nein, m.E. trifft die genannte Entscheidung des BGH auf den "Rentenfall" gar nicht zu.
Dort ging es um zusätzliches Einkommen (neben dem Arbeitseinkommen) aus Gewinnanteilen des 'Insolvenzlers' als Kommanditist einer Immobilien GmbH & Co.KG., wofür das Finanzamt 26.081,39 EUR Steuern angesetzt hatte (umgerechnet also über 2.000,- EUR Steuern pro Monat).
Hier geht es aber um Steuern auf die 'normale' Altersrente, für die der Rentner Steuern zahlen muss
(eben WIE ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber direkt die Lohnsteuer vom Lohn abzieht).
In diesem Fall hier geht es um 648,- EUR Steuern pro Jahr, also 54,- EUR Steuern pro Monat
('Küstenmädel' muss 162,- EUR pro Quartal als Vorauszahlung leisten).
Deswegen bleibe ich dabei, dass ein Rechtspfleger, der sich im Fall von Rentnern auf DIESE
BGH Entscheidung beruft, diese Entscheidung rechtsmissbräuchlich auslegt/anwendet
(um das 'böse' Wort "Korinthen ..." zu vermeiden ... *s*).
Aber ich bin weder Steuerberater, noch Rechtsanwalt.
Deswegen bleibe ich bei meinem Rat an 'Küstenmädel':
Stell einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages - vielleicht hast Du Glück.
Im Rechtspflegerforum gibt es ja offensichtlich Stimmen, die das auch so sehen.
Dort ging es um zusätzliches Einkommen (neben dem Arbeitseinkommen) aus Gewinnanteilen des 'Insolvenzlers' als Kommanditist einer Immobilien GmbH & Co.KG., wofür das Finanzamt 26.081,39 EUR Steuern angesetzt hatte (umgerechnet also über 2.000,- EUR Steuern pro Monat).
Hier geht es aber um Steuern auf die 'normale' Altersrente, für die der Rentner Steuern zahlen muss
(eben WIE ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber direkt die Lohnsteuer vom Lohn abzieht).
In diesem Fall hier geht es um 648,- EUR Steuern pro Jahr, also 54,- EUR Steuern pro Monat
('Küstenmädel' muss 162,- EUR pro Quartal als Vorauszahlung leisten).
Deswegen bleibe ich dabei, dass ein Rechtspfleger, der sich im Fall von Rentnern auf DIESE
BGH Entscheidung beruft, diese Entscheidung rechtsmissbräuchlich auslegt/anwendet
(um das 'böse' Wort "Korinthen ..." zu vermeiden ... *s*).
Aber ich bin weder Steuerberater, noch Rechtsanwalt.
Deswegen bleibe ich bei meinem Rat an 'Küstenmädel':
Stell einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages - vielleicht hast Du Glück.
Im Rechtspflegerforum gibt es ja offensichtlich Stimmen, die das auch so sehen.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Haben Sie wirklich die Entscheidung gelesen??? Nun gut, aber auch egal. Möge der Betreffende einen Antrag stellen, vielleicht hat er/sie ja Glück.
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