Neu und verunsichert

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Der_H »

Es hängt halt vieles von den Gläubigern ab und der Bissigkeit des IV.

Es gibt wohl auch die Möglichkeit, dass ein Gläubiger die teilweise nichtberücksichtigung deiner Tochter beantragt.
Deine Partnerin ist halt auch für sie Unterhaltspflichtig...

Das muss aber nicht so sein. Es ist halt kein Verfahren gleich!


Wie frisch ist denn eigentlich der letzte Kredit? Ist das der Hauptgläubiger?
0
ichhabwasvergessen
gesperrt
Reaktionen: 10
Beiträge: 52
Registriert: 29. Aug 2018, 13:28

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Der Wunsch alles genau zu wissen ist nachvolliehbar, aber wie schon gesagt, er ist unerfüllbar. Die Insolvenz ist ein Verfahren bzw. Ablauf, dass einen gesetzlichen Rahmen hat. Was genau innerhalb dieses Rahmens passiert, hängt von vielen Gegebenheiten ab. Dazu zählen z.B. auch die Rechtsauffassungen von Gerichten und Treuhändern. Oder die "Chemie" zwischen Insolaner und IV/TH.

Auch der Insolaner hat einen großen Einfluss auf das Verfahren und auch Möglichkeiten, wenn er der Meinung ist, etwas läuft nicht regelkonform, dagegen vor zu gehen. Zum den Einflussmöglichkeiten des Insolaners gehört es u.a., das Verfahren sauber vorzubereiten und sich auch selber gut vorzubereiten. Eine gewisse Nüchternheit im Umgang mit den anderen Verfahrensbeteiligten hilft auch sehr.

Und wenn man dann gut vorbereitet in die Insolvenz geht, dann läuft diese in den meisten Fällen problemlos ab. Bis dahin, dass man gelegentlich vergisst, in der Privatinsolvenz zu sein, weil alles reibungslos läuft.

Rein praktisch gesehen, hast du gleichzeitig Glück und Pech. Du hast außer deinem KInd offensichtlich keine Unterhaltsberechtigten, die für einen höheren Pfändungsfreibetrag sorgen könnten. Ob das wirklich Pech ist? Du musst deiner Partnerin aber auch keinen Unterhalt leisten. Und euer KInd wird ja wahrscheinlich durch euch beide seinen Unterhalt haben. Selbst wenn es deswegen nicht voll berücksichtigt werden sollte, stehen dem auch faktisch weniger Ausgaben gegenüber.

Und ich finde, am besten ist, dass deine Partnerin nichts mit deiner Insolvenz zu tun hat. Einer in der Familie ist also unbelastet und hätte z.B. viel eher die Chance, wenn ein Wohnungswechsel anstünde, tatsächlich auch etwas zu mieten zu finden. Das ist nämlich das einzige schwerwiegende Problem, das m.E. in der Insolvenz auftauchen könnte.
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von insolaner »

Bernd111 hat geschrieben: 6. Jun 2020, 17:10Der IV oder Treuhänder kann ja nicht im großen Stil durch Willkür agieren.
um mit einem Filmzitat zu antworten:

(im Chor): "Oh doch, er kann!"
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Käsebrot »

Hallo!

Bezüglich der Zuschläge musst du ein bisschen differenzieren, da es auch welche gibt, die pfändbar sind.

Definitiv UNpfändbar sind Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge.

Zuschläge für Samstagsarbeit sind pfändbar, genauso wie die sog. Vorfesttage 24. und 31. Dezember.

Schicht- und Wechselschichtzulagen sind pfändbar. Ich bekomme bspw. eine Ballungsraumzulage, die auch gepfändet wird (wobei ein Rechtsstreit bei 75€ brutto ohnehin nicht meine erste Wahl wäre).

Überstundenzuschläge sind nur zur Hälfte pfändbar, genauso wie ausbezahlte Überstunden.

Weiterhin sind Jahressonderzahlungen voll pfändbar, es sei denn, das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld heißt in der Abrechnung auch so. Dann sind sie nur zur Hälfte bis max. 500€ pfändbar. Insbesondere das ist richtig fies, weil bei mir das Weihnachstgeld als Jahressonderzahlung bezeichnet und deswegen einfach in den großen Topf geworfen wird. Da geilt sich die Rechtssprechung an der Begrifflichkeit auf.

Bei sonstigen Prämien, Provisonen etc. muss ich passen.
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 28
Beiträge: 308
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Käsebrot hat geschrieben: 6. Jun 2020, 20:29

Bei sonstigen Prämien, Provisonen etc. muss ich passen.
Ich kann noch ergänzen das Leistungsprämien voll pfändbar sind. Dies werde ich leider noch aus eigener Erfahrung spüren. Ich bekomme für fest defininierte Leistungserfolge in meinem Unternehmensbereich eine Prämie, dies wird auch gepfändet. Es wäre natürlich ein schönes Schlupfloch gewesen, wenn diese zusätzliche Zahlung auch noch pfändungsfrei gewesen wäre.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 144
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

"Nun denn, 379 Euro (monatliche Pfändung) oder allein monatliche 790 Euro (monatliche Rate bis Ende 2026) für den Hauptgläubiger (bei dem 50tausend Schulden)... da würde ich ja mit Insolvenz einen ausgesprochen guten Schnitt machen. Und der Hauptgläubiger?... der macht ca. 70% meiner Gesamtschuld aus. Wenn ich jetzt diese 70% auf den pfändbaren Teil umrechne (wird dies in der Insolvenz so gerechnet?), dann hätte er für Mai ca. 265 Euro durch Pfändung erhalten, richtig?"

...ich hatte hier ja schon mal diese Rechnung angestellt. Was glaubt ihr, welche Summen, welche Rate, welcher Vergleich könnte für diesen Hauptgläubiger (große bekannte deutsche Bank) für eine außergerichtliche Einigung interessant sein? Könnte man ganz platt sagen, anhand der obigen Rechnung, alles AB 265 Euro? Kann das überhaupt nicht einschätzen.

"Wie frisch ist denn eigentlich der letzte Kredit? Ist das der Hauptgläubiger?"
...ja das ist der Hauptgläubiger. Abgeschlossen vor etwa einem halben Jahr, also noch frisch
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Der_H »

Bei einem Vergleich mit Ratenzahlung wird man bestimmt eher etwas mehr anbieten müssen... Bei soeiner frischen Forderung wird man bestimmt mehr haben wollen... du bist ja noch jung😉
ca 6 Monate Laufzeit sind ja echt noch nicht viel...
Hat sich denn deine Situation so verschlechtert?

Hast du den bei deinem Hauptgläubiger auch den Kredit im Alpenstaat im Antrag angegeben?
Sowas Schufafreies übersieht man ja schnell mal.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 144
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

"Hast du den bei deinem Hauptgläubiger auch den Kredit im Alpenstaat im Antrag angegeben?
Sowas Schufafreies übersieht man ja schnell mal."

...mit Sicherheit hatte ich das angegeben. Die hatten ja schließlich auch all meine Kontoauszüge der damaligen letzten drei Monate. Da stand ja alles lückenlos.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 144
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

"Bei einem Vergleich mit Ratenzahlung wird man bestimmt eher etwas mehr anbieten müssen..."

...ich kenne mich da nicht aus, aber monatliche Pfändung oder monatliche Rate...wo soll der Unterschied sein? Da würde ich, wenn ich Gläubiger wäre, doch lieber die Variante nehmen, die monatlich mehr Geld einbringt?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Bernd111 hat geschrieben: 7. Jun 2020, 17:53 ...
Hauptgläubiger (bei dem 50tausend Schulden)
...
ja das ist der Hauptgläubiger. Abgeschlossen vor etwa einem halben Jahr, also noch frisch
tztztz ...
... ob dieser Gläubiger sich überhaupt auf einen Vergleich einläßt ?
Das gibt vermutlich mindestens einen vbuH-Zusatz, wenn Du den Inso-Antrag stellst
oder gleich einen Versagungsantrag nach § 290 InsO, bei sooo einer Forderung (so frisch, so hoch) und sooo einem Gehalt (in Relation dazu so niedrig) ...

Würde das eigentlich eine sogenanntes 'Verbraucher'-Insolvenzverfahren (Privatperson) oder ein 'Regel'-Insolvenzverfahren (Selbständiger) ?
0
Antworten