Kurze Frage zu einem Schreiben

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 27
Beiträge: 305
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Von manchen Rechtsanwälten wird empfohlen mit Hinweis auf dieses Urteil die Löschung zu beantragen. Und ich verstehe natürlich, dass man es so früh wie möglich weg haben möchte. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die Schufa dies machen wird. Sie müssen erst gezwungen werden durch eine allgemeingültige Entscheidung. Leider hat man nach der Entscheidung nichts mehr gehört. Ich hoffe, die Verbraucherberatung klinkt sich in dieses Thema ein.
0
Antworten