Inso beantragt und nun krank

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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 22:21 Die Lohnabrechnungen müssten denen mittlerweile hundertfach vorliegen. Warum soll ich jetzt die Faulheit der Beamten unterstützen?
Weil die nicht anders handeln dürfen. Steht in der Weisung von 2002, die sie erwähnt haben und immer fein zitieren.

Der Satz mit der ausdrücklichen Ablehnung ist aber freundlich. Wenn Du jetzt noch auf die zweite Frage antworten würdest könnte ich Dir sagen, ob der Einigungsversuch schon heute gescheitert ist und "man" dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen dürfte um den Antrag zu stellen.

*schon ganz müde ist vom engagierten Nase-ziehen*
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

MrsRob hat geschrieben: 17. Feb 2021, 06:29 Stimmt, was Käsebrot schreibt.
Ich hoffe, Du hast den Antrag auf Vorschuss gem. SGB I § 42 gleich mitabgegeben.
Denn:
" ... die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. ..."
steht in dem § - ansonsten kann sich das JC auch erstmal Zeit lassen mit dem "Bescheiden"
(ich glaube, drei Monate ...)
[/quote]

Sorry - war paar Tage weg weil ich irgendwie Geld auftreiben musste.

Deinen Vorschlag bezüglich Vorschuss habe ich gestellt. Ein passendes Word-Muster fand ich auf der Seite einer Community. Heute kam ein Anruf des MA vom Jobcenter...... Er könne mir maximal einen Vorschuss von 150 Euro für Essen auszahlen lassen.

Die Sache ist mittlerweile dermaßen krank. Man bekommt den Eindruck, dass man als hilfesuchende Person nur vollkommen zermürbt und erniedrigt werden soll.
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Invictus hat geschrieben: 23. Feb 2021, 13:39 ... Heute kam ein Anruf des MA vom Jobcenter...... Er könne mir maximal einen Vorschuss von 150 Euro für Essen auszahlen lassen.
Immerhin. Besser 150,- als nichts. Aber:

1. Warum hat das JC Deine Telefonnummer? Die sollen schreiben, wenn sie was wollen.
Morgen weiß da doch keiner mehr, WER Dir gestern WAS gesagt hat.
"Das haben Sie missverstanden", "das war ein Irrtum", "der Mitarbeiter arbeitet nicht mehr hier" - denen fällt ziemlich viel ein, wenn sie sich rausreden wollen.

2. Was ist mit den "KdU" ( = Kosten der Unterkunft, sprich Miete) - oder wohnst Du irgendwo kostenfrei ? Normal kann Dich ein Vermieter nach zwei rückständigen Mieten raussetzen.
Und wenn Obdachlosigkeit droht, MUSS das JC zahlen.
Also: Was ist mit der Miete?
Invictus hat geschrieben: 23. Feb 2021, 13:39 Die Sache ist mittlerweile dermaßen krank. Man bekommt den Eindruck, dass man als hilfesuchende Person nur vollkommen zermürbt und erniedrigt werden soll.
Ja, das ist ja das Fatale an der Situation: Du bist am Boden, Knock-Out, Nichts-geht-mehr - und diejenigen, die per Gesetz dafür zuständig wären, Dir in dieser Notlage zu helfen, die treten noch drauf.
Am besten:
- sich Hilfe holen (wie hier), nicht allein gegen das JC kämpfen
- die Gefühle möglichst abschalten (nix mit "zermürbt" und "erniedrigt")
- es als "Arbeit" betrachten (da gibt es ja auch immer was, was man nicht gern macht,
was aber gemacht werden muss)
- wenn man dann "Einsatz" (Zeit) und "Erfolg" (Geld) gegeneinander rechnet, dann ist der "Stundenlohn" gar nicht soooo schlecht ...
( etwa 800,- bis 1.000,- Euro/Monat, incl. KK-Beitrag, für ca. 8 bis 10 Std. "Arbeit" ... :D )

Keine Frage: "Anständige" Arbeit mit angemessenem eigenen Einkommen ist immer die bessere Wahl - aber wenn man die Wahl nicht hat ?
Auf Malle prostituieren sich zZt viele Frauen, um ihre Familie/Kinder zu ernähren ...
Uns geht es schon gut hier in D.
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insolaner
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von insolaner »

Invictus hat geschrieben: 23. Feb 2021, 13:39 Deinen Vorschlag bezüglich Vorschuss habe ich gestellt. Ein passendes Word-Muster fand ich auf der Seite einer Community. Heute kam ein Anruf des MA vom Jobcenter...... Er könne mir maximal einen Vorschuss von 150 Euro für Essen auszahlen lassen.
*gnarf* wenn ich das schon wieder höre...

- Du hast einen (schriftlichen?) Antrag gestellt, den soll er bitte schriftlich bescheiden (muss er)! Eine vom Antragsteller gern genutzte Formulierung ist "bitte senden Sie mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid" - oft ahnen die dann, dass Du gegen eine Ablehnung angehen willst/wirst, und handeln entsprechend anders :)

Und dann forderst Du bitte das Jobcenter nachweisbar schriftlich auf, Deine Telefonnummer und ggf. auch eMail-Adresse zu löschen und Dir die Löschung zu bestätigen, Musterschreiben vermutlich an derselben Adresse die Du schon hast...

Danach irgendwann mal DSGVO-Auskunft anfordern, und wenn die Daten unzulässigerweise noch drinstehen, mal gepflegt den Hammer kreisen lassen, resp. dem Datensdchutzbeauftragten Deines Bundeslandes zuschlagen lassen...

Viel Erfolg!

btw: hat jemand eine Anwaltsempfehlung für Sozialrecht? Kämpfe auch gerade gegen's Jobcenter, alleine wird das nix mehr :(
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Suchst Du hier:
https://my-sozialberatung.de/adressen/@@suche

Du bist im Norden ?
Dann zB Riedel in 25554 Wilster

Man kann auch allein zum Sozialgericht,
da gibt es keinen Anwaltszwang,
wenn es eilt, dann ggfs. mit einem
"Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung" !
(so heisst das Eilverfahren)
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

MrsRob hat geschrieben: 23. Feb 2021, 14:55
Erstmal tausend Dank an Euch alle für Eure Unterstützung hier. Es gibt mir das Gefühl nicht ganz in der beschi*** Situation allein zu sein.....
Ich antworte kursiv im Text:


Immerhin. Besser 150,- als nichts. Aber:
Habe ich abgelehnt - hilft mir nicht weiter.

1. Warum hat das JC Deine Telefonnummer? Die sollen schreiben, wenn sie was wollen.
Morgen weiß da doch keiner mehr, WER Dir gestern WAS gesagt hat.
"Das haben Sie missverstanden", "das war ein Irrtum", "der Mitarbeiter arbeitet nicht mehr hier" - denen fällt ziemlich viel ein, wenn sie sich rausreden wollen.
War wohl der Irrglaube von mir, es würde wie im Geschäftsverkehr üblich und man könne die Dinge beschleunigen.

2. Was ist mit den "KdU" ( = Kosten der Unterkunft, sprich Miete) - oder wohnst Du irgendwo kostenfrei ? Normal kann Dich ein Vermieter nach zwei rückständigen Mieten raussetzen.
Und wenn Obdachlosigkeit droht, MUSS das JC zahlen.
Also: Was ist mit der Miete?
Nein, wohne nicht kostenfrei. Aktuell ist der Februar nicht bezahlt. (Für den Januar habe ich mir Geld geliehen und dafür mein Auto verpfändet). In paar Tagen ist der März fällig. Der Vollhonk vom JC empfahl mir doch glatt immerhin einen Euro als Miete für den Feb. zu zahlen weil dies als Mietzahlung gelten würde. Solche halbseidenen Taschenspielertricks kenne ich nur von Typen die sich außerhalb der Legalität bewegen. Weiterhin meinte er, ich könne frühestens Mitte März mit Zahlungen rechnen. Und die Miete würde direkt an den Vermieter gehen. Obwohl ich dem ausdrücklich widersprochen habe.
Invictus hat geschrieben: 23. Feb 2021, 13:39 Die Sache ist mittlerweile dermaßen krank. Man bekommt den Eindruck, dass man als hilfesuchende Person nur vollkommen zermürbt und erniedrigt werden soll.
Ja, das ist ja das Fatale an der Situation: Du bist am Boden, Knock-Out, Nichts-geht-mehr - und diejenigen, die per Gesetz dafür zuständig wären, Dir in dieser Notlage zu helfen, die treten noch drauf.
Am besten:
- sich Hilfe holen (wie hier), nicht allein gegen das JC kämpfen
- die Gefühle möglichst abschalten (nix mit "zermürbt" und "erniedrigt")
- es als "Arbeit" betrachten (da gibt es ja auch immer was, was man nicht gern macht,
was aber gemacht werden muss)
- wenn man dann "Einsatz" (Zeit) und "Erfolg" (Geld) gegeneinander rechnet, dann ist der "Stundenlohn" gar nicht soooo schlecht ...
( etwa 800,- bis 1.000,- Euro/Monat, incl. KK-Beitrag, für ca. 8 bis 10 Std. "Arbeit" ... :D )
Erfreulicherweise habe ich immerhin einen RA für Sozialrecht gefunden, der nicht sofort nach Vorkasse oder Beratungsschein gefragt hat. Aktuell stelle ich alle Unterlagen für ihn zusammen. Mal schauen.
Alleine ist das nicht zu schaffen. Ich ersaufe regelrecht in grauem Papier der verschiedenen Behörden. Als Projektleiter für Großprojekte bin ich was Organisation, Logistik und Briefverkehr angeht sehr belastbar. Der Umgang mit FA, JC, KK und Arbeitsagentur sprengt jedoch den Rahmen der Erträglichen.


Keine Frage: "Anständige" Arbeit mit angemessenem eigenen Einkommen ist immer die bessere Wahl - aber wenn man die Wahl nicht hat ?
Auf Malle prostituieren sich zZt viele Frauen, um ihre Familie/Kinder zu ernähren ...
Uns geht es schon gut hier in D.
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Invictus hat geschrieben: 24. Feb 2021, 09:24 Habe ich abgelehnt - hilft mir nicht weiter.
Das war meines Erachtens ein Fehler.
Du bestätigst damit das Denken der JC (gerade bei Selbständigen):
"Sooo nötig ist es also doch nicht !
Wieder einer, der nur die Sozialknete abgreifen will !!"

Richtig wäre: Auf sofortige Auszahlung (auch der 150,00 Euro) drängen
UND auf einem schriftlichen, rechtsmittelfähigem Bescheid bestehen
(wie Insolaner schon schrieb).
Invictus hat geschrieben: 24. Feb 2021, 09:24 War wohl der Irrglaube von mir, es würde wie im Geschäftsverkehr üblich und man könne die Dinge beschleunigen.
Ausser Dir hat da keiner ein Interesse daran, irgendetwas zu beschleunigen ...
das geht alles seinen Gang, " ... einer nach dem Anderen ..." - das sind doch Beamte
oder zumindest in beamtenähnlichem Zustand (im ÖD).
Invictus hat geschrieben: 24. Feb 2021, 09:24 ... Der Vollhonk vom JC empfahl mir doch glatt immerhin einen Euro als Miete für den Feb. zu zahlen weil dies als Mietzahlung gelten würde. Solche halbseidenen Taschenspielertricks kenne ich nur von Typen die sich außerhalb der Legalität bewegen. Weiterhin meinte er, ich könne frühestens Mitte März mit Zahlungen rechnen. Und die Miete würde direkt an den Vermieter gehen. Obwohl ich dem ausdrücklich widersprochen habe.
Wenn Du was vom JobCenter willst, dann gehört es jetzt zu Deiner "Arbeit", Dich in deren "Denke" einzudenken ... und Dich in Deine Rechte einzulesen - und darauf zu bestehen!

zB.: SGB II § 22 Abs. (7) guckst Du hier:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
Zitat Anfang:
(7) 1Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. 2Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn
1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
2. Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
3. konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
4. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

4Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten.

Zitat Ende
Invictus hat geschrieben: 24. Feb 2021, 09:24 ... Der Umgang mit FA, JC, KK und Arbeitsagentur sprengt jedoch den Rahmen der Erträglichen.
Ja, ist klar, wer selbständiges Denken und Arbeiten gewohnt ist (und bevorzugt),
der hat es schwer mit Beamten und Beamten-Ähnlichen ...

Lass die Gefühle im Privaten (da gehören sie doch auch hin - oder ?)
und versuch "auf Arbeit" (FA, JC, KK usw) "ergebnisorientiert" zu handeln.

Viel Glück!
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

MrsRob hat geschrieben: 24. Feb 2021, 09:55
Das war meines Erachtens ein Fehler.
Du bestätigst damit das Denken der JC (gerade bei Selbständigen):
"Sooo nötig ist es also doch nicht !
Wieder einer, der nur die Sozialknete abgreifen will !!"

Richtig wäre: Auf sofortige Auszahlung (auch der 150,00 Euro) drängen
UND auf einem schriftlichen, rechtsmittelfähigem Bescheid bestehen
(wie Insolaner schon schrieb).


Ausser Dir hat da keiner ein Interesse daran, irgendetwas zu beschleunigen ...
das geht alles seinen Gang, " ... einer nach dem Anderen ..." - das sind doch Beamte
oder zumindest in beamtenähnlichem Zustand (im ÖD).



Wenn Du was vom JobCenter willst, dann gehört es jetzt zu Deiner "Arbeit", Dich in deren "Denke" einzudenken ... und Dich in Deine Rechte einzulesen - und darauf zu bestehen!

zB.: SGB II § 22 Abs. (7) guckst Du hier:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
Zitat Anfang:
(7) 1Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. 2Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn
1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
2. Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
3. konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
4. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

4Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten.

Zitat Ende


Ja, ist klar, wer selbständiges Denken und Arbeiten gewohnt ist (und bevorzugt),
der hat es schwer mit Beamten und Beamten-Ähnlichen ...

Lass die Gefühle im Privaten (da gehören sie doch auch hin - oder ?)
und versuch "auf Arbeit" (FA, JC, KK usw) "ergebnisorientiert" zu handeln.

Viel Glück!
[/quote]

Moin :)

mal kurzer Sachstand in der Angelegenheit.

Von JC bisher null erhalten, selbst die zugesagten 100 Doppelmark blieben aus. Stattdessen den ganzen Rotz von zusätzlichen Unterlagen, die sie per Mail schickten, von denen nochmal per Post bekommen. Heute Brief an die verschickt mit der Bitte wegen Datenschutz meine Rufnummern und Mailadresse zu löschen.

Am WE war ich fleißig und alles für den Anwalt vorbereitet. JC bekommt kurzfristig Termin zu zahlen ansonsten Sozialgericht. Mal schauen. Immerhin läuft jetzt alles über den Juristen.

Trotzdem laufen die Rechnungen alle auf. Ein Toter braucht keine warmen Kompressen mehr.
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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 1. Mär 2021, 18:38
Von JC bisher null erhalten, selbst die zugesagten 100 Doppelmark blieben aus. Stattdessen den ganzen Rotz von zusätzlichen Unterlagen, die sie per Mail schickten, von denen nochmal per Post bekommen. Heute Brief an die verschickt mit der Bitte wegen Datenschutz meine Rufnummern und Mailadresse zu löschen.
Es ist schön zu lesen, dass einem die Suppe gar nicht weit genug bis zur Unterlippe stehen kann, man für solche Nebenschauplätze aber immer noch seine Prinzipien hat. :roll:

Ich versteht sowas nicht - echt nich. Wie kommt jemand in der dargestellten Situation auf die Idee sowas zu machen?
Invictus hat geschrieben: 1. Mär 2021, 18:38 Am WE war ich fleißig und alles für den Anwalt vorbereitet. JC bekommt kurzfristig Termin zu zahlen ansonsten Sozialgericht. Mal schauen. Immerhin läuft jetzt alles über den Juristen.
Solche "Drohungen" stören beim Jobcenter keinen. Bislang haben die ja auch (zumindest nach meiner Lesart) noch nicht so arg viel falsch gemacht. Beantragt hast Du ja bisher schriftlich meines Wissens noch nichts.

Schön ist aber, dass Du nun einen Juristen hast der Dir beisteht. Ich wünsche mir für Dich, dass es ein gutes Exemplar ist und den Blick für das Wesentliche, die Erfahrung und die Ruhe hat das Richtige zu tun.
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

caffery hat geschrieben: 1. Mär 2021, 19:11
Es ist schön zu lesen, dass einem die Suppe gar nicht weit genug bis zur Unterlippe stehen kann, man für solche Nebenschauplätze aber immer noch sine Prinzipien hat. :roll:

Ich versteht sowas nicht - echt nich. Wie kommt jemand in der dargestellten Situation auf die Idee sowas zu machen?

Solche "Drohungen" stören beim Jobcenter keinen. Bislang haben die ja auch (zumindest nach meiner Lesart) noch nicht so arg viel falsch gemacht. Beantragt hast Du ja bisher schriftlich meines Wissens noch nichts.

Schön ist aber, dass Du nun einen Juristen hast der Dir beisteht. Ich wünsche mir für Dich, dass es ein gutes Exemplar ist und den Blick für das Wesentliche, die Erfahrung und die Ruhe hat das Richtige zu tun.
Danke für deine realistische Einschätzung. Jedoch habe ich den Brief bezüglich Widerspruch der Kontaktaufnahme auf Anraten des RA verfasst. Wenn das JC die Dinge via Briefpost sendet, brauche ich das nicht noch per Mail. Immerhin sollte man sich auf eine Kommunikationsform einigen.

Beantragt habe ich ALG II, resp. die Ausstellung einer Bescheinigung der "Hilfebedürftigkeit" zur Vorlage bei der KK. Die Bescheinigung wird aber vom JC nicht ausgestellt. Stattdessen will das JC mir irgendwann/irgendwas leisten und fordert dies später von der KK zurück. Und fordert nun munter ständig Nachweise ohne Sinn und Verstand an. Und ich bin zwischen Hammer und Amboss und kann mit Mahnungen die Wände tapezieren. Und dass nun heute die dritte Monatsmiete aussteht .....

Davon abgesehen kam mir das Telefonat mit dem Fallmanager zur Situation wie eine Vernehmung beim BKA vor. Ob das im üblichen Sinne im Umgang von Antragstellern üblich ist kann ich nicht beurteilen. Demütigend war es jedoch ausreichend genug.
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