Inso beantragt und nun krank

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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Nein, das ist nicht am besten!

Besser wäre, den Kampf nicht aufzugeben.
Aber es ist und bleibt nun mal ein Kampf.
Geschenkt gibt es in diesem Sozialstaat nix.

Und, wie Du siehst, ist die "vereinfachte Antragstellung" (auf ALG2=HartzIV) richtig harte Arbeit
(von wegen, alle Hartzies liegen den ganzen Tag auffm Sofa und glotzen RTL ...).

Auf den ersten Blick sehe ich für Dich zwei Wege:
1. Gegen Deine GKV vorzugehen (wenn es stimmt, was caffery schrieb, dass sie gar nicht aufrechnen dürfen, wenn Du damit hilfebedürftig iSd SGB wirst - das weiß ich aber leider nicht, sorry)
ODER / UND ??
2. Beim Jobcenter einen Antrag auf Vorschuss gem. SGB I § 42 zu stellen, s.
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/42.html
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die solche Anträge nicht mögen und plötzlich dann doch recht schnell arbeiten können.
Die neun Tage Postlaufzeit sind übrigens "normal" (in Jobcentern) - es sei denn, sie wollen Dich irgendwie sanktionieren, Dich unter Druck setzen oder so was, dann geht es schneller.

Und noch was:
Such Dir z.B. hier einen Anwalt in Deiner Nähe und mach dort direkt einen Termin.
Der Anwalt kann das mit der Beratungshilfe (und ggf. Prozeßkostenhilfe) dann auch für Dich (und sich) klären.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass der Weg übers Gericht sehr steinig und mühsam ist ...
Man wir zB auch gern erst in die hauseigenen kostenlose Rechtsberatung gezwungen, die aber nur 1xmonatlich stattfinden (und der Termin war natürlich gerade gestern) und völlig überlaufen ist ...

Such mal hier, ob Du was in Deiner Nähe findest:
https://my-sozialberatung.de/adressen

Es sollte schon ein Fachanwalt für Sozialrecht sein, ein Feld-Wald-Wiesen-Anwalt nützt vermutlich wenig. Und wenn er das mit dem Antrag ans Gericht nicht für Dich übernehmen will, ist es schon der falsche Anwalt!

Viel Glück!
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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 12. Feb 2021, 09:00 (wenn es stimmt, was caffery schrieb, dass sie gar nicht aufrechnen dürfen, wenn Du damit hilfebedürftig iSd SGB wirst - das weiß ich aber leider nicht, sorry)
Das Gesetz ist dahingehend erfrischend eindeutig:

"Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird."

§ 51 Abs. 2 SGB I

Da steht ziemlich klar wie es laufen muss: Man erbringe den Nachweis, dass und inwieweit man durch die Aufrechnung hilfebedürftig im Sinne des SGB II bzw. XII wird und sie dürfen nur noch bis zu dieser Grenze aufrechnen.

Ich vermute, die Krankenkasse steht auf dem Standpunkt "Wir müssen dem Schuldner nicht erklären wie die Welt funktioniert." und sagen einfach sinngemäß "Wir behalten alles und dürfen das auch!" - was ja auch erstmal nicht falsch ist. Dabei lassen sie einfach die Information weg, dass dies zwar stimmt - sie das aber nur so lange dürfen bis der o.g. Nachweis erbracht wurde.

Die Krankenkassen müssen für die Aufrechnung meines Wissens zudem einen Bescheid mit einer Rechtsmittelfrist in die Welt setzen. Gegen diesen sollte man dann bereits entsprechend vorgehen und die dort angekündigten Schritte nicht als "Gott gegeben" hinnehmen. Auch wenn das angesichts der Bedrohlichkeit, sowie der in aller Regel fehlenden Erfahrung mit solchen Dingen natürlich leichter gesagt ist als getan.
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tidus82
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von tidus82 »

Leider steht man bei sowas immer recht allein auf weiter Flur - denn leider gibt es kaum jemandem der einem erklärt was man machen kann um eventuell doch Geld zu bekommen. Ich würde auch vorschlagen, dass du dich nochmal mit der Krankenkasse auseinandersetzt und denen ggf. Kontoauszüge etc. vorlegst und damit darlegst, dass du nichtmal deine Miete zahlen kannst.
Ich bin mir nicht sicher was der "Nachweis" für die Hilfebedürftigkeit ist, weswegen ich denke, dass Kontoauszüge durchaus in der Lage sein sollten diesen Nachweis anzuführen.
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Ansonsten wäre der Weg gegen die KK via Sozialgericht per "einstweilige Anordnung"
(so heißt das Schnellverfahren beim Gericht - und das ist zumindest hier tatsächlich sehr schnell gegangen).

Das kann man zwar auch alleine machen (ohne Anwalt) - muß man sich dann aber auch zutrauen.

Meines Wissens sind die Chancen sehr gut.
Sozialrichter sind anders als "normale" oder gar die an Finanzgerichten ...
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

tidus82 hat geschrieben: 12. Feb 2021, 09:41 Leider steht man bei sowas immer recht allein auf weiter Flur - denn leider gibt es kaum jemandem der einem erklärt was man machen kann um eventuell doch Geld zu bekommen. Ich würde auch vorschlagen, dass du dich nochmal mit der Krankenkasse auseinandersetzt und denen ggf. Kontoauszüge etc. vorlegst und damit darlegst, dass du nichtmal deine Miete zahlen kannst.
Ich bin mir nicht sicher was der "Nachweis" für die Hilfebedürftigkeit ist, weswegen ich denke, dass Kontoauszüge durchaus in der Lage sein sollten diesen Nachweis anzuführen.
Habe ich bereits getan, juckt die nicht. Soll mich an die Sozialbehörde wenden .... Ich bin im dem Räderwerk zwischen Krankenkasse, Jobcenter, Finanzamt, Bank - die alle Abbuchungen zurückgehen lässt, mit den Mahnkosten dafür - zwischen Hammer und Amboss. Mittlerweile ersaufe ich regelrecht in grauem Papier und Bankrückläufern. Und hast nicht mal Geld für Briefmarken, da im Digitalneuland D alles immer noch per Briefpost geht.

Was aber wunderbar funktioniert ist das Finanzamt, dass dir blitzartig und schlagkräftig dir die Existenz vernichtet.

Krass finde ich auch den Ausdruck "Vereinfachter Antrag ALG II" mit dem Resultat, dass dort 20 Punkte, Nachweise, etc. abzuarbeiten sind. Was wäre denn das normale Verfahren? Iris-Scan, DNA-Abgabe, Nachweis ob sich nicht irgendwelche Verwandten dritten Grades zwecks Unterstützung auftreiben lassen?

Wegen Corona kann man auch nicht mal eben auf dem Amt einlaufen. Das Amtsgericht ist auch dicht. Immerhin habe ich mit einem Sozialanwalt am Montag einen telefonischen Termin ......
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Invictus hat geschrieben: 12. Feb 2021, 08:29 ...
Der Oberhammer: Aus der letzten Gehaltszahlung vom Dezember war noch Ende Januar/Anfang Feb. 160,- Euro auf dem Konto für Abbuchung KFZ-Versicherung, Telekom, Wassergeld. Die wurden dann von der Bank komplett ans Finanzamt überwiesen wegen „Auskehren“. Kontostand ist 0,00 Euro.
...
Der letzte Gedeingang auf dem Konto war im Dez. ?
Im Januar ist nichts eingegangen ?
Und die 160,00 Euro hast Du auf dem Konto gelassen (über den 31.1. hinaus) für die o.g. Abbuchungen ?
Und wir reden von einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ?

Dann haben wir hier einen klassischen Beratungsfehler - oder den Fehler "zu wenig gefragt" ...
denn dann hat die Bank 'gesetzeskonform' gehandelt.
Du hättest das Restgeld aus Dez. (die 160,- €) spätestens am 31.1. vom Konto abholen müssen.
Dann hättest Du es am 1.2. wieder einzahlen können und Deine Abbuchungen wären korrekt abgebucht worden und die Bank hätte ans FA nichts zum 'Auskehren' gehabt.

Nützt ja nun nichts mehr ... 'hätte hätte Fahrradkette' ... ist dumm gelaufen.

Aber merke Dir für die Zukunft:
- ein P-Konto ist kein Sparkonto
- am besten: nix drauf liegen lassen!
- der Freibetrag gilt immer nur PRO MONAT und dann jeden Monat wieder neu!
- man kann einen Restbetrag nur EINMALIG mit in den Folgemonat nehmen
- es gilt das Prinzip: "First in - first out!"

Viel Glück am Montag bei Deinem Telefonat!
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

MrsRob hat geschrieben: 12. Feb 2021, 19:23

Der letzte Gedeingang auf dem Konto war im Dez. ?
Im Januar ist nichts eingegangen ?
Und die 160,00 Euro hast Du auf dem Konto gelassen (über den 31.1. hinaus) für die o.g. Abbuchungen ?
Und wir reden von einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ?

Dann haben wir hier einen klassischen Beratungsfehler - oder den Fehler "zu wenig gefragt" ...
denn dann hat die Bank 'gesetzeskonform' gehandelt.
Du hättest das Restgeld aus Dez. (die 160,- €) spätestens am 31.1. vom Konto abholen müssen.
Dann hättest Du es am 1.2. wieder einzahlen können und Deine Abbuchungen wären korrekt abgebucht worden und die Bank hätte ans FA nichts zum 'Auskehren' gehabt.

Nützt ja nun nichts mehr ... 'hätte hätte Fahrradkette' ... ist dumm gelaufen.

Aber merke Dir für die Zukunft:
- ein P-Konto ist kein Sparkonto
- am besten: nix drauf liegen lassen!
- der Freibetrag gilt immer nur PRO MONAT und dann jeden Monat wieder neu!
- man kann einen Restbetrag nur EINMALIG mit in den Folgemonat nehmen
- es gilt das Prinzip: "First in - first out!"

Viel Glück am Montag bei Deinem Telefonat!
Danke zunächst :-)

Das Telefonat und die Anrufe an fünf andere Rechtsanwälte für Sozialrecht haben nichts gebracht. Ohne Beratungsschein kein Termin. Beim Amtsgericht angerufen: "Wir sind überlastet, aber tun was wir können."

Das mit dem Konto muss ich auch ändern. Die kontoführende Bank ist nicht im Ort sondern 130 Km weg. Also mal eben abholen und wieder einzahlen geht nicht so. Werde daher ein anderes P-Konto beantragen vor Ort.

Gestern den ganzen Zirkus für Beantragung ALG II fertiggemacht - 92 Seiten Nachweise, Bescheinigungen, Policen, Kontoauszüge, Abrechnungen, Verträge, etc. - ganz großes Kino.

Für das Finanzamt reichte damals eine Paraphe unter einem GbR-Vertrag von mir, um von mir 98.000 € jetzt zu fordern und mich bis aufs Blut pfändeten. Und dafür zu sorgen, dass ich mein selbst bestimmtes Leben aufgeben muss. Und dabei noch wie besoffene Hooligans auf dich eintreten wenn du schon am Boden liegst .......
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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

Hier wurden doch etliche Punkte genannt bei denen man ansetzen kann. Was hat denn folgendes ergeben:

- Kann man den Insolvenzantrag beschleunigen?
- Ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch überhaupt notwendig?
- Was sagt denn die Beratungsstelle sonst so zu Deinem Problem?
- Mir ist auch noch nicht klar geworden inwieweit die Krankenkasse die Zahlung "verweigert". Wie soll ich mir das konkret vorstellen? Am Telefon? Ein formloser Brief ala "Zahlen Sie erstmal, sonst gibts nix!"? Ein Ablehnungsbescheid der wie genau begründet ist?
- Du schreibst, dass Du denen schon eine Bescheinigung über Deine Hilfebedürftigkeit vorgelegt hast. So richtig passt das auch nicht zu anderen Sachen die Du geschrieben hast. Ich kann mir das auch nicht so wirklich vorstellen - auch wenn ich Krankenkassen ja wirklich viel zutraue.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du Dich doch sehr auf Deinen Frustkreislauf konzentrierst. Oder Du lässt hier einfach nur Frust ab - was ja auch völlig okay ist.

Aber es gibt hier wirklich viele Wege nach Rom - also Dinge die Deine Situation mit einiger Wahrscheinlichkeit zügig verbessern können. Der Weg Dir bei einem überlasteten Amtsgericht einen Gutschein zu erarbeiten um ihn dann zu einem Anwalt zu tragen den Du ergoogelt hast ist nicht der Weg auf den ich mich verlassen würde. Weder zeitlich noch inhaltlich.

1. Du hast bei Deiner Geschichte hier Anspruch auf Krankengeld - zumindest bis zum Sozialhilfesatz. Punkt. Völlig egal wie viele Schulden Du da hast oder woher die kommen. Das muss eigentlich jede Kasse irgendwie einsehen wenn man sich einigermaßen zu verhalten weiß.
2. Plan B wäre auch für den Übergang eine "sinnfreie" Ratenvereinbarung bis zur InsO-Eröffnung. Ich hatte auch schon Situationen in denen ich telefonisch für 1-2 Monate für die Leute eine eigentlich sinnfreie Ratenvereinbarung mit Kassen für 20-30 Euro abschloss damit die das Leistungsruhen in ihrem System beenden. Das hatte rein pragmatische Gründe - manchmal kann man denen einfach auf die Tour besser und zeitsparender kommen weil die Leute die man ans Telefon bekommt häufiger die Handlungskompetenz dazu haben so etwas zu bewilligen.
3. Das ganze Leistungstheater von Krankenkassen (was ich in abgeschwächter Form auch oft erlebe) endet eigentlich sehr zuverlässig zur Insolvenzeröffnung. Den Antrag zackig zu stellen würde also Sinn machen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies "technisch" nicht sehr schnell möglich ist.
4. Die Beratungsstelle die Dich ins Verfahren bringt ist wahrscheinlich" gut beschäftigt". Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die nur Leute da sitzen haben die quasi nach Schema F InsO-Anträge durchzimmern ohne sich zumindest ein bisschen mit Existenzsicherung auszukennen und sowas auch in Notfällen zu machen. Du bist ein Notfall - also mach das den Kollegen doch mal klar. Oft öffnet ein frischer Blick - ein kurzer Anruf oder ein kleiner Brief da ganz einfach auch intensivste Verstopfungen.
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 08:55 ...
Das Telefonat und die Anrufe an fünf andere Rechtsanwälte für Sozialrecht haben nichts gebracht. Ohne Beratungsschein kein Termin.
Oh - das ist Frust.
Da hab ich hier mit "meinem" (Fachanwalt für Sozialrecht) wohl Glück gehabt.
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 08:55 ...
Das mit dem Konto muss ich auch ändern. Die kontoführende Bank ist nicht im Ort sondern 130 Km weg. Also mal eben abholen und wieder einzahlen geht nicht so. Werde daher ein anderes P-Konto beantragen vor Ort.
1. Man muss das Geld ja nicht persönlich holen (und dann wieder einzahlen), es geht ja auch per Überweisung. Man muss nur die Fristen beachten (dass am letzten Bankarbeitstag des Monats am besten nichts mehr auf dem Konto verbleibt, es geht, wie gesagt, auch ein einmaliger Übertrag in den Folgemonat - dann aber 100pro auf den Stichtag "letzter Bankarbeitstag des Monats" achten, um einen möglichen Restübertrag von dem Konto zu holen/zu überweisen).

Dafür braucht man dann halt ein "Zweitkonto" (Freund, Familie?).

2. Deine Schufa ist wohl schon "unschön" ...
Folglich wird so manche Bank vermutlich viel versuchen, Dich zu vergraulen ...
Es gilt jedoch (seit 2016) die gesetzliche Pflicht für JEDE Bank/Sparkasse, JEDEM ein Konto zu geben - DER KEINES HAT, wohlgemerkt!
Die Schufa-Einträge über bestehende Konten werden aber nicht täglich aktualisiert, Du kannst also guten Gewissens zur Bank Deiner Wahl gehen, dort einen Antrag auf Kontoeröffnung stellen ("Jedermann-Konto" oder "Basis-Konto" - ohne Dispo, versteht sich) und auf Nachfrage ggfs sagen: "Nein, ich habe zZt kein anderes Konto!" - und dann auf dem Rückweg (mit der neuen Bankverbindung in der Tasche) den Brief mit der Kündigung an die alte Bank in den Briefkasten werfen.
Viel Glück!

Nachsatz: Die Umwandlung in ein P-Konto MUSS die Bank dann innerhalb von vier Tagen nach Deinem Umwandlungs-Antrag erledigen, Du MUSST das also nicht sofort sagen, dass Du ein P-Konto willst.
KANN man aber natürlich auch sofort sagen (und so "mit offenen Karten" spielen).
Lass Dich nur nicht von der Bank vergraulen, wenn Dir da einer erzählen will: " ... geht nicht ... gibts nicht ... bei uns nicht ...", dann weißt Du den Menschen auf das ZKG = Zahlungskontengesetz hin, dass bereits seit 2016 auch für seine Bank gilt (das mit der "freiwilligen Selbstverpflichtung" der Banken hat ja nicht geklappt ... oh Wunder -Ironie off-).
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 08:55 Für das Finanzamt reichte damals eine Paraphe unter einem GbR-Vertrag von mir, um von mir 98.000 € jetzt zu fordern und mich bis aufs Blut pfändeten. Und dafür zu sorgen, dass ich mein selbst bestimmtes Leben aufgeben muss. Und dabei noch wie besoffene Hooligans auf dich eintreten wenn du schon am Boden liegst .......
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet ... " (ob sich nicht doch was Besseres findet!!)
"GbR" ist echt gefährlich!
Und ggf. schlimmer als Heiraten.
Nach der Hochzeit gilt (ohne Ehevertrag) im Regelfall die "Zugewinngemeinschaft" und zwar NUR für das während der Ehe erworbene Vermögen.

Bei einer GbR kannst Du im Binnenverhältnis vereinbaren, was Du willst ...
im Aussenverhältnis ist und bleibt aber JEDER Gesellschafter der GbR gesamtschuldnerisch haftbar!
Also allergrößte Vorsicht bei der "Partnerwahl"!
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 09:26 ...
1. Du hast bei Deiner Geschichte hier Anspruch auf Krankengeld
...
... und auf eine korrekte "Aufklärung" und "Beratung"
gem. SGB I § 13 und 14
und das gilt auch für die GKV = gesetzliche Krankenversicherung gem. SGB V !!
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