Ich gehe es an

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Toni
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 19
Registriert: 8. Nov 2018, 15:59

Re: Ich gehe es an

Beitrag von Toni »

Bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern beginnt das pfändbare Einkommen bei EUR 1.800,00 netto.
0
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
Schuldenproblem
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 31
Registriert: 30. Nov 2018, 17:55

Re: Ich gehe es an

Beitrag von Schuldenproblem »

Das ist richtig, aber keine Antwort auf meine Frage
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 411
Beiträge: 2517
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ich gehe es an

Beitrag von caffery »

Schuldenproblem hat geschrieben: 3. Dez 2018, 19:12 Ich würde auch bis ende nächsten Jahres warten aber ich habe kontopfändungen und es dauert nicht lange bis das Gehalt gepfändet wird . Habt ihr tipps?
Schuldenproblem hat geschrieben: 4. Dez 2018, 06:09 Also bin ich laut Tabelle nicht von Pfändungen betroffen
Ich bin grad überfordert mit der Frage, wieso Du angesichts dieses dargelegten Zusammenhangs 1. der Ansicht bist nicht mit dem Antrag warten zu können und 2. welche Tipps Du angesichts dieser Situation noch brauchst.
Schuldenproblem hat geschrieben: 4. Dez 2018, 16:26 Das ist richtig, aber keine Antwort auf meine Frage
Die Frage war nochmal gleich wie?
0
Schuldenproblem
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 31
Registriert: 30. Nov 2018, 17:55

Re: Ich gehe es an

Beitrag von Schuldenproblem »

In erster Linie geht um um den dahrlen den ich von meinem AG habe . Habe mir ja ein Auto gekauft den brauche ich Umzug arbeit zu kommen. Wenn ich den Kredit nicht weiter zahlen darf komme ich nicht zur Arbeit. Glaubt ihr das der TH da zustimmen würden ?

Gruß
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 88
Beiträge: 750
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Ich gehe es an

Beitrag von Shopgirl »

Nein, wird er nicht. Du kannst den Arbeitgeber nicht einfach außen vor lassen.
Du musst ihn im Insolvenzverfahren angeben. Ob du ihn dann nebenbei aus dem Unpfändbaren bezahlst, bleibt dir überlassen.

Aber, nochmal: Du bist nicht pfändbar, warum dann diese Panik und Eile? Kannst du die Frage beantworten? Dann wüsste man, warum du denkst, dass du unbedingt am besten gestern das Verfahren eröffnen lassen müsstest.
0
Schuldenproblem
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 31
Registriert: 30. Nov 2018, 17:55

Re: Ich gehe es an

Beitrag von Schuldenproblem »

Weil ich es hinter mir haben will. Je früher desto besser
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 232
Beiträge: 1446
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ich gehe es an

Beitrag von tidus82 »

Das kenne ich - je früher umso besser.. :roll:
Am Besten die letzten 10 Jahre Schulden gehabt haben, aber dann geht es nicht schnell genug..

Entschuldige die Ironie - aber das ist wirklich nicht Sinn und Zweck einer Insolvenz, diese einfach schnell schnell durchzuziehen.
Im Gegenteil - du solltest dich mit deinen Schulden auseinandersetzen, dich ausführlich und umfangreich beraten lassen, damit die Ursache bekämpft wird. Versteh mich nicht falsch, aber so wie ich es hier aus der Ferne in meinem Monitor vermute wirst du in den letzten Jahren einfach über deine Verhältnisse gelebt haben.
Es bringt dir also nichts dich in die Insolvenz zu stürzen und ggf. ein paar Monate später wieder irgendwelche Konsumkredite oder Ähnliches aufzunehmen (auch wenn es schwieriger wird, aber in der Theorie immer noch machbar). Dadurch löst du dein Problem nicht.

Mach einen Plan - am Besten mit einer unabhängigen und kompetenten Schuldnerberatung vor Ort. Und nicht mit einem scheinbar "keine Ahnung habenden" Menschen, der dir sagt, dass du deinen Arbeitgeber nicht angeben müsstest, denn das ist schlicht und ergreifend falsch.
0
Schuldenproblem
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 31
Registriert: 30. Nov 2018, 17:55

Re: Ich gehe es an

Beitrag von Schuldenproblem »

Nenner hat nicht gesagtvdas ich den nicht mit angeben müsste. Sondern das man agumentieren kann das ich den trotzdem sein Geld geben kann. Nur das ist mir zu riskant mir das miT meinem AG zu vverschärzen. Nein ich habe nicht über meine Verhältnisse gelebt. Die Schulden sind aus andere Gründe entschtanden.
0
Antworten