Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?

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caffery
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?

Beitrag von caffery »

Ich kann da nichts öffnen (Okay, jetzt doch!)- die Antwort ist aber auch nur halb so interessant wie Dein dazugehöriger Antrag.

Obschon sich das Schreiben für den Zusammenhang fast schon komisch genug liest, da die Sachaussage auch ohne den dazugehörigen Antrag in ihrer Pauschalität bereits unrichtig anmutet - um es diplomatisch auszudrücken.

Auf jeden Fall scheinen die Herrschaften Dein Schreiben nicht im Sinne eines Rechtsantrags, sondern eben nur als "Schreiben" (man könnte auch flapsig sagen "Lappen") interpretiert zu haben.

Ich hätte ja schon Bock mich da tatkräftig in Deinem Sinne einzuschalten - die Tagesreise die zwischen meinem Schreibtisch und dem Ort des Geschehens liegt lässt es aber sinnvoller erscheinen, Dich an Kollegen vor Ort zu wenden.
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AnDa85
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?

Beitrag von AnDa85 »

Soeben bekam die Antwort von der Norisbank :-(

Ich habe nichts von Verzicht geschrieben sondern das die Forderung erledigt sei

Bild

https://ibb.co/0cV9Qd7
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caffery
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?

Beitrag von caffery »

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen:

Du hast ganz offensichtlich ein Problem damit, den betreffenden Stellen darzulegen was genau Du von Ihnen willst - also interpretieren sie einfach irgendwas aus Deinen "Schreiben" (Was auch immer da drin stand).

Vermutlich hast Du es hier zusätzlich mit Sachbearbeitern zu tun, die sich möglichst wenig Mühe machen wollen und Deine Schreiben möglichst "Aufwandsneutral" interpretieren möchten.

Ich mutmaße sozusagen als Grundproblem ein Hybrid aus beidem. Von daher zum vierten Mal: Was Du brauchst ist eine Art Vermittler bzw. "Übersetzer", der denen in deren Sprache mitteilt was Du willst. Geh zu einer Beratungsstelle.

Na komm - auch wenn man mich ob meiner Gutmütigkeit ohnehin schon belächelt - hier mein unverbindlicher Textvorschlag:

" Absender

Anschrift VG Berlin Lichtenberg

Berlin, Datum

Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 775 Nr. 4 bzw. Nr. 5 ZPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit, die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zum Geschäftszeichen XXXXXX per Beschluss gemäß § 775 Nr. 4 bzw. Nr. 5 ZPO einzustellen. Als Nachweise sind dem Antrag die Zahlungsnachweise welche zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt haben, sowie die vom Gläubiger ausgehändigte Vollstreckungsurkunde im Original, als weiterer Nachweis, dass der Gläubiger befriedigt wurde, beigefügt.


Hochachtungsvoll

AnDa85"
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AnDa85
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?

Beitrag von AnDa85 »

caffery hat geschrieben: 10. Nov 2021, 11:14 Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen:

Du hast ganz offensichtlich ein Problem damit, den betreffenden Stellen darzulegen was genau Du von Ihnen willst - also interpretieren sie einfach irgendwas aus Deinen "Schreiben" (Was auch immer da drin stand).

Vermutlich hast Du es hier zusätzlich mit Sachbearbeitern zu tun, die sich möglichst wenig Mühe machen wollen und Deine Schreiben möglichst "Aufwandsneutral" interpretieren möchten.

Ich mutmaße sozusagen als Grundproblem ein Hybrid aus beidem. Von daher zum vierten Mal: Was Du brauchst ist eine Art Vermittler bzw. "Übersetzer", der denen in deren Sprache mitteilt was Du willst. Geh zu einer Beratungsstelle.

Na komm - auch wenn man mich ob meiner Gutmütigkeit ohnehin schon belächelt - hier mein unverbindlicher Textvorschlag:

" Absender

Anschrift VG Berlin Lichtenberg

Berlin, Datum

Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 775 Nr. 4 bzw. Nr. 5 ZPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit, die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zum Geschäftszeichen XXXXXX per Beschluss gemäß § 775 Nr. 4 bzw. Nr. 5 ZPO einzustellen. Als Nachweise sind dem Antrag die Zahlungsnachweise welche zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt haben, sowie die vom Gläubiger ausgehändigte Vollstreckungsurkunde im Original, als weiterer Nachweis, dass der Gläubiger befriedigt wurde, beigefügt.


Hochachtungsvoll

AnDa85"


Hallo caffery,

Erstmal danke für deine Unterstützung ich weiß es zu schätze ❤️ Genau so in der Art hatte ich das auch geschrieben. Ich hab jetzt deinen Vordruck benutzt und bring das Schreiben jetzt zur Post.

Vielen Dank für deine Hilfe
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