Festsetzungsbescheid GEZ

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
tidus82
Admin
Reaktionen: 227
Beiträge: 1426
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von tidus82 »

Höhö,
man könnte auch der Einfachheit halber einfach den Mahnlauf um einen Monat nach hinten verschieben, dann wäre das ganze Problem einfach nicht mehr da :D
Aber ja - es wäre sicher möglich zu sagen: Mahnung erst ab Rückstand größer als 20 Euro oder sowas ;)
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 15. Jun 2021, 09:09
Käsebrot hat geschrieben: 15. Jun 2021, 07:22 ...
Alternativ fiele mir jetzt noch ein, einmalig zu Beginn des Quartals den vollen Betrag zu überweisen und dann auf monatlich umzustellen, sodass auf gar keinen Fall ein Rückstand entsteht.
Unnötig, siehe oben
Käsebrot hat geschrieben: 15. Jun 2021, 07:22 ...
Diese Kleinkariertheit mancher Rundfunkanstalten ist schon unglaublich 🙄
Nein, meines Erachtens ist das nicht 'kleinkariert', sondern dumm!
Da wird das Geld der Beitragszahler für Mahnschreiben unnötig verpulvert,
anstatt die Maschinerie einmal korrekt zu programmieren:
"Wenn monatliche Zahlung, dann keine Mahnung wg 1/3 Fehlbetrag".

Meines Erachtens wäre es doch ein Leichtes, so etwas korrekt zu programmieren
(oder nicht, tidus82?)
Damit würde man dem Beitrags-"Service" (Service ... lachwech) viel Geld
und den "Kunden" ( = Zwangszahlern) viel Ärger sparen.

Es ist mir völlig unverständlich, warum das nicht gemacht wird.
Vielleicht sollte ich mal einen entsprechenden "Optimierungs"-Vorschlag dahin senden
(und eine Prämie dafür kassieren ...)

Beamtenmentalität ?
Arbeiten nur nach Anweisung, bloss nicht selbst denken ?
Naja, nur weil logisch denkende Menschen es für unnötig halten, heißt das ja nicht, dass die automatisierten Abläufe der Rundfunkanstalten das auch tun.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 83
Beiträge: 737
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Shopgirl »

Öhm, du sagst es doch auch noch selbst ... ;)
Wer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,
hat also zum Fälligkeitstermin ("Mitte des Quartals") bereits 2/3 bezahlt.
Jo, 2/3 aber nicht 3/3 = 1 Ganzes. Und deswegen bist du in Verzug. Da nützen auch die passiv aggressiven Formulierungen nichts
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Witwe Bolte »

MrsRob hat geschrieben: 15. Jun 2021, 05:19 ...
§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag ... fällig.
...
"Fälligkeit" ist jeweils:
15.2., 15.5., 15.8., 15.11. = 3x17,50 = 52,50€.
Wer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,
hat also immer zwei Wochen nach Fälligkeit alles bezahlt,
also ist kein Säumniszuschlag fällig.

Was ist daran so schwer zu verstehen ?
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 83
Beiträge: 737
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Shopgirl »

Und du gehst davon aus, dass das jeder zum 01. macht? Genug Menschen bekommen ihr Geld zum 15.
Und damit löst du fein jedes Mal die Mahngebühr aus. Zahlst du die dann nicht, weil du ja einen Dauerauftrag hast, bist du quasi dauerhaft in Verzug.

Vielleicht einfach so zahlen, wie es vorgesehen ist. Dann hat man diese unnötigen Schwierigkeiten nicht und kann sich diese schrägen Tipps und Tricks sparen.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Käsebrot »

Shopgirl hat geschrieben: 15. Jun 2021, 17:26 Und du gehst davon aus, dass das jeder zum 01. macht? Genug Menschen bekommen ihr Geld zum 15.
Und damit löst du fein jedes Mal die Mahngebühr aus. Zahlst du die dann nicht, weil du ja einen Dauerauftrag hast, bist du quasi dauerhaft in Verzug.

Vielleicht einfach so zahlen, wie es vorgesehen ist. Dann hat man diese unnötigen Schwierigkeiten nicht und kann sich diese schrägen Tipps und Tricks sparen.
Naja, gerade in der Anfangszeit meiner PI empfand ich es durchaus leichter mit der monatlichen Kalkulation als wenn ich ständig daran hätte denken müssen, dass im nächsten Monat wieder etwas für drei Monat im Voraus abgeht und mir dieses Geld dann woanders fehlt.
Und wie gesagt, ich habe die ersten zwei Monate gezahlt, seitdem monatlich und bin somit rein rechnerisch nie im Verzug zur Quartalsmitte. Warum soll ich das dann ändern? Hab bisher auch noch keine Post erhalten, dass das nicht ginge. Zum Stichtag ist der Betrag immer vollständig beglichen.

Und das Argument mit dem Gehalt zur Monatsmitte ist doch ein bisschen fadenscheinig. Wer verbietet es denn, die Daueraufträge trotzdem erst zum 1. abbuchen zu lassen?
MrsRob hat geschrieben: 15. Jun 2021, 16:40 [quote=MrsRob post_id=12353 time=<a href="tel:1623727160">1623727160</a> user_id=150]
...
§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag ... fällig.
...
"Fälligkeit" ist jeweils:
15.2., 15.5., 15.8., 15.11. = 3x17,50 = 52,50€.
Wer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,
hat also immer zwei Wochen nach Fälligkeit alles bezahlt,
also ist kein Säumniszuschlag fällig.

Was ist daran so schwer zu verstehen ?
[/quote]

Deine Beiträge sind in letzter Zeit aber durchaus latent aggressiv 🤨 Und diese dauerhafte Säumnis lässt sich ja ganz einfach umgehen, auch wenn sie noch keine Gebühren verursacht.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 83
Beiträge: 737
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Shopgirl »

Und das Argument mit dem Gehalt zur Monatsmitte ist doch ein bisschen fadenscheinig. Wer verbietet es denn, die Daueraufträge trotzdem erst zum 1. abbuchen zu lassen?
Niemand verbietet das. Das stimmt. Aber wer die 53 Euro nicht alle drei Monate hat, hat vielleicht auch kein Geld mehr, um 2 Wochen nach dem Lohn /Gehalt den Dauerauftrag zu zahlen. Diese monatliche Zahlweise nutze ich ja eigentlich nur, wenn es grundsätzlich knapp ist.

So wie du das gemacht hast, direkt 2 Monate bezahlt und ab dann monatlich, ist es natürlich ideal. So kommst du nie in die Verlegenheit eines Rückstandes.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Käsebrot »

Shopgirl hat geschrieben: 15. Jun 2021, 20:00
Niemand verbietet das. Das stimmt. Aber wer die 53 Euro nicht alle drei Monate hat, hat vielleicht auch kein Geld mehr, um 2 Wochen nach dem Lohn /Gehalt den Dauerauftrag zu zahlen. Diese monatliche Zahlweise nutze ich ja eigentlich nur, wenn es grundsätzlich knapp ist.
Puh, wenn am Monatsende das Geld dann schon so knapp ist...

Ich hatte das Problem in meinem ersten PI-Jahr, nachdem mein damaliger Arbeitgeber den halben Monat sozusagen im Voraus bezahlt hat. Aber nachdem Miete, Strom, Telefon etc. auch um den 1. abgebucht werden, muss man ja ohnehin ein bisschen vorausschauend kalkulieren. Da machen die Rundfunkgebühren das Kraut auch nicht mehr fett ;)
0
Antworten