Erwarte eine Kontopfändung

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Shopgirl
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Shopgirl »

Hast du mit deinem Berater gesprochen oder mit einem Callcenter?
Ich will hier keine Panik schüren, aber das klingt erstmal unüblich. Nach 3 Monaten wird normalerweise der Kredit gekündigt und die Sache ans Inkasso abgeben.
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skyline123456
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von skyline123456 »

@shopgirl
Kein Problem, also ich habe mit der Kaufmännischen Abteilung gesprochen bzw. Die Frau die mich angeschrieben hat um diese Angelegenheit Tefonisch zu besprechen. Habe vorhin nochmals mit ihr gesprochen und es ist nichts an Inkasso übergeben worden. Ich soll Ende des Monats die normale Raten überweisen und am 03.02 wie schon Mal besprochen Anrufen unlm evtl. Wegen Stundung zu besprechen das müsste man nochmal nachrechnen sagte sie. Ich möchte keinen Inkasso oder Lohnabtretung haben, es kam alles zusammen weil ich eine sehr hohe Rechnung hatte und das es mir leid tut. Sie sagte das ich wenigstens öfters jetzt angerufen habe was andere nicht tun. Sie wartet jetzt Ende des Monats ab ob das Geld eingegangen ist, dann Telefonieren wir wieder. Es ist kein Callcenter sondern meine bearbeiterin...
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Shopgirl
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Shopgirl »

Das klingt ja erstmal gut und ich drücke dir die Daumen, dass das alles so klappt.
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skyline123456
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von skyline123456 »

Danke @shopgirl
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Ben1986
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Ben1986 »

Ich möchte eine Frage anbringen. Wieviel darf ein Gläubiger den pfänden bei einer vbuH ? Ich höre immer bis Existenzminimum betrifft mich derzeit nicht,aber ich finde keine gescheite Antwort irgendwo darauf.
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robo
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von robo »

Den Zusatz "vbuH" gibt es mW ja nur im Inso-Verfahren - und da darf eh kein Gläubiger mehr pfänden,
weil alles Pfändbare an den IV abgetreten werden muss (wenn man die RSB will).

Was anderes ist es, wenn der Schuldner (ohne Insolvenzverfahren) Unterhalt schuldet, dann darf der Gläubiger (meist Ehepartner und/oder Kind/er) in den sogenannten 'Vorrechtsbereich' pfänden.
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Ben1986
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Ben1986 »

Danke Robo. Nach RSB ohne Unterhaltspflicht ist sowas also nicht möglich in den Vorrechtsbereich zu pfänden?
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Graf Wadula
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Graf Wadula »

vbuH bedeutet Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Und wenn jemand das in seinem Titel stehen hat, kann er/sie auch verschärft pfänden (§ 850f Abs. 2 ZPO). Das hat erstmal nix mit einem Insolvenzverfahren zu tun.
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Ben1986
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Ben1986 »

Alles klar.
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Ben1986
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Re: Erwarte eine Kontopfändung

Beitrag von Ben1986 »

Sind Nachtzuschläge, Erschwerniszulagen auch pfändbar,wenn es um den Vorrechtsbeich bei vbuh geht?
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