Deutscher Inkasso Dienst / EOS

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von imker »

Zwei Punkte für die Mitleser an caffery, den ich menschlich und fachlich ebensosehr schätze wie er es über mich schreibt:

1. Ich lese aus den Sachverhalt, dass die Sache vor dem 1.Oktober an die Inkasso-Bude abgegeben wurde; daher fürchte ich doch sehr, dass die neue Deckelung der Gebühren noch nicht zieht.
2. Wenn sich jemand gegen die Forderung einer Inkassobude stemmen will, muss er einiges "Können" in die Waagschale werfen können. Wenn man das nicht kann oder will, dannist zahlen richtig, damit Ruhe einkehrt. Denn von Deinen oder meinen Rechtsansichten lässt sich die Inkassobranche nicht vom Geldverdienen-Wollen abbringen. Und wenn dann geklagt werden sollte, wird es nach meiner Überzeugung wirtschaftlich teurer; entweder er wird zu den neuen Kosten statt der alten Kosten verurteilt, dann hat er doch die Hälfte der Verfahrenskosten an der Backe ...
und auf die Frage von cafferey: nicht "weiter" 1,3 bezahlen, wenn es eine unstreitige Kleinforderung bis 500 EUR ist, aber hier stört mich die auftragserteilung vor dem 1. Oktober doch ganz erheblich.
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Witwe Bolte
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Witwe Bolte »

... mich stören hier die Daten:
am 4.10. Schreiben vom Inkasso an TE
(also erst zwei oder gar drei Arbeitstage nach Auftragserteilung ???)
ab 1.10. neue Rechtslage (zu Ungunsten von Inkasso-Buden)
am 30.9. war die Sofortüberweisung des TE
am 29.9. hat der Gläubiger den Auftrag an Inkasso erteilt (???)

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ?
Ob der Gläubiger im Fall des Falles vor Gericht die Auftragserteilung vom 29.9. verbindlich belegen kann ? Es soll ja auch Rückdatierungen geben ...
Ob die Inkasso-Bude tatsächlich einen MB beantragen wird ?
Und, falls doch, der TE dem MB (teils) widerspricht, dann die Klage einreicht ?

Alles doch sehr ungewiss.
Meines Erachtens versucht hier die Inkasso-Bude, noch "kurz vor Schluss" (und sicher nicht nur in diesem einen Fall) so viel Kohle wie möglich abzugreifen.

Wer den Stress nicht aushält (und zahlungsfähig ist), der kann ja zahlen.
Ich würde es nicht tun und das Risiko eingehen, denn ich glaube nicht, dass sie tatsächlich klagen werden. Aber weiß man's ? Nein.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Mich stört hier, dass überhaupt ein großer Unterschied zwischen dem 01.10.21 und "davor" in der Bewertung der Kosten gemacht wird.

Den Unterschied sehe ich in diesem Fall überhaupt nicht.

Wie ich schon schrieb: Es gibt "nach altem Recht" kein Gericht das jemals einer Masseninkassobude mehr als eine 0,5er Gebühr für ein automatisiertes Erstanschreiben zugebilligt hätte. Zumindest kenne ich keins. Die meisten Gerichte haben Inkassos in solchen Fällen sogar noch weniger zugestanden - 0,5 war also in solchen Fällen schon immer quasi "das Höchste der Gefühle".

Soll heißen: Mir wär hier in dem Zusammenhang in der Bewertung der Kostenhöhe völlig wurscht ob die den Inkassoauftrag auf vor oder nach dem 01.10. datieren.

Ein Unterschied in der Bewertung macht allein das zeitliche Verhältnis zwischen Zahlung und Inkassoauftrag um zu ermessen ob vom Grundsatz her überhaupt Kosten geschuldet sind. Das kann man aus meiner Sicht unterschiedlich bewerten - und natürlich sehen die Daten die EOS da in den Raum stellt auch für den Betrachter "irgendwie konstruiert" aus. Aber da begibt man sich natürlich in den Bereich der glasklaren Mutmaßung.
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Snej
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Snej »

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Meine Echtzeitüberweisung war sogar noch früher.

28.09.2021 SEPA-Echtzeitüberweisung an About You -230,05 EUR
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Dann wird nach meinem Rechtsempfinden gar keine Zahlung mehr nötig sein. Da zum Zeitpunkt der Übergabe an das Inkassounternehmen die offene Forderung nicht mehr bestand.
Wie es sich tatsächlich rechtlich verhält, das weiß ich natürlich nicht.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Die §§ 286, 280 BGB sagen mir, dass Dein Rechtsempfinden in dieser Frage den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
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Witwe Bolte
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Witwe Bolte »

caffery hat geschrieben: 7. Okt 2021, 11:25 ...
Erklär mir als Jurist ...
Echt jetzt, caffery ?

Kannst Du mir dann vielleicht mal einen Tipp geben, wie man einem Deiner "Kollegen" an die Karre pissen kann, wenn dieser reichlich Kohle kassiert hat - und dann plötzlich nichts mehr tut ?

Ist einem Freund von mir gerade passiert (es sind Termine einzuhalten, es geht um ein Strafverfahren) und sein Anwalt rührt sich einfach nicht mehr. Nicht auf schriftliche Fragen, und am Telefon läßt er sich verleugnen ("ist gerade nicht im Haus", "ist im Gespräch", "ich heute leider krank, meldet sich bestimmt sofort wieder bei Ihnen, wenn er wieder gesund ist").

Er (mein Freund) ist auch schon persönlich vorbeigefahren und hat das Auto des Anwalts vor der Tür gesehen und war schwer in Versuchung, ihm Luft aus den Reifen zu lassen (nachdem ihm keiner geöffnet hat auf sein Klingeln - man kann aus der Kanzlei sehen, wer vorm Haus steht).
Ich hab ihm von der "Sachbeschädigung" (ist Luft ablassen Sachbeschädigung ?) abgeraten.

Aber was kann man tun ?
Der Anwalt hat übrigens ein nettes Sümmchen (in Vorkasse!) kassiert.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Fiese Geschichte aber was für eine Antwort erwartest Du außer:

All diese Dinge so gut es geht nachweisbar protokollieren, damit zu einem fähigen Kollegen gehen und der beschriebenen Jursitenbunke die Buntstifte aus dem Ranzen klagen.

Nebenbei meinte ich die von Dir zitierte Aussage andersrum;)
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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

Das sind hier zwei Fragen, ob ein Kostenerstattungsanspruch besteht und in welcher Höhe.

Der grundsätzliche Kostenerstattungsanspruch entsteht mit Beauftragung des Inkassounternehmens. Eine Geschäftsgebühr wird ja nicht für das Versenden eines Briefes berechnet, sondern für die Tätigkeit als solches. Und wenn sich dadurch jetzt eine mehrfache Korrespondenz entwickelt, wird es ja auch nicht teurer. Insoweit besteht Kostenerstattungsanspruch ab Auftragserteilung, war die nach der Zahlung, kann sie nicht beansprucht werden. War sie aber vorher, dann muß man auch die Kosten tragen. Das Problem ist häufig der Nachweis der Auftragserteilung. Als Schuldner hast Du kaum die Möglichkeit, dazu etwas beweisen zu können.

Hinsichtlich der Höhe sind die Gebührenforderungen nach meiner Erfahrung meist schon teilweise überzogen, also unberechtigt.

Hier war die Beauftragung am 29.9., also vor Inkrafttreten der neuen Ordnung. Ich müßte jetzt nachlesen, ob das auch rückwirkend gilt, aber in der Regel nicht. D.h., es kann nach den alten Sätzen berechnet werden. Wie hoch die vor dem 1.10. waren, weiß vielleicht caffery ohne zu suchen. Auch da ist es nicht unwahrscheinlich, daß sie geringer waren, als hier berechnet.

Auf gelbe Post zu warten, kann man machen, aber dann wird es sowohl hinsichtlich der Inkassogebühren, als auch weiterer Gebühren für Gericht noch teurer. Ist ein Pokerspiel - meist mit schlechten Karten.

Wenn Du genug Zeit hast und es Dir Wert ist, tue erstmal dumm und verweise auf die neue gesetzliche Regelung und zahle den jetzigen Betrag. Wenn es dem Inkassounternehmen zu aufwändig wird, geben sie dann Ruhe. Wenn nicht, gilt der vorige Absatz ... Pokerspiel.

Noch etwas anderes könntest Du prüfen: Wenn die zugrundeliegende Rechnung/Mahnung per Post gekommen ist (sehr selten, da ja immer mehr Online geht), könntest Du auch den rechtzeitigen Zugang bestreiten. Da wäre der Gläubiger nachweispflichtig, daß Dir die Zahlungsaufforderung vor dem 29.9.21 zugegangen ist. Du mußt natürlich immer erst dann etwas bezahlen, wenn Du weißt, daß Du zahlen mußt.
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Witwe Bolte
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Witwe Bolte »

Ach soo ... Imker ist hier der Jurist ?

Tja ... wie findet man eine "fähigen" Anwalt ?
Und wie war das mit "eine Krähe ..."?
Ausserdem müßte er den neuen ja dann auch wieder bezahlen - und das Geld hat er zZt nicht, er hat ja voll auf den ersten Anwalt gesetzt (und den gut bezahlt), weil der ihm das Blaue vom Himmel erzählt hat.

Gibt es nicht so etwas wie einen "Ehrenkodex" für Anwälte ?
Und dann eine Schiedsstelle (wenn ein Anwalt sich nicht daran hält) ?
Oder ein Kammer, bei der man sich beschweren kann ?

Es muss doch irgendeine "Aufsichtsbehörde" geben - oder nicht ?
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