Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

Kurze Zwischenfrage, wie lange dauert eigentlich die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes beim Schuldner?
Das VZV besteht seit Donnerstag also morgen schon 8 Tage und noch keine Post.

War zudem heute beim Amtsgericht, das Inkasso hat mir ja am Telefon mitgeteilt an welches Amtsgericht der Antrag gestellt wurde, in diesem Falle an mein zuständiges. Die Rechtspflegerin hat sich alles angeschaut, aber sie kann nichts machen, da mir immer noch nichts vorliegt und das einzige was beim Amtsgericht zu meinem Namen vorliegt ist eine erledigte Sache aus 2020. Kein Antrag VZV oder PfüB.

Ist das so normal? Aus alten Zeiten kenn ich das so dass die Zustellurkunde innerhalb von ein paar Tagen bei mir war und vor allem dass das zuständige Amtsgericht nicht vorliegen hat?
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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

So hier ist wohl des Rätsel Lösung - Das wurde dem Gericht vorgelegt.
Zahlung wurde nichtnach Vorgabe verrechnet und ich habe keine Ahnung was die Schufa Abfrage soll
IMG_20210812_2130571.jpg
IMG_20210812_2130571.jpg (1 MiB) 1221 mal betrachtet
und hier nochmals die Forderung auf die ich bezahlt habe
Fo 1.jpg
Fo 1.jpg (848.38 KiB) 1221 mal betrachtet
und hier die Zahlung dazu
Überweisung erfolgte am 22.12.20 (Valuta: 23.12.20)

23.12.2020
Überweisung: XXXXXXXXX-0 nur zur Verechnung mit HF (KFB) und Zinsen
siehe meine EMail vom 22.12.20

Empfänger: Intrum, IBAN: DE14200505501500232044, BIC: HASPDEHHXXX
-149,85 €

Ach ja und hier noch der Text aus der besagten Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihre Schreiben vom 14.12.20 habe ich die Forderungen aus den jeweiligen Titeln, sowie die ausgewiesenen Zinsen zzgl. der Zinsen bis heute den 22.12.20 beglichen

Die von Ihnen geltend gemachten Inkassogebühren inkl. der daraus abgeleiteten Pauschale weiße ich in voller Höhe zurück. Die Forderung ist an ihre Gruppe verkauft worden und somit sind Inkassogebühren in eigener Sache weder rechtens noch durchsetzbar.

AZ: XXXXXXXXX28-0 €294,97 (VB €279,53 inkl. Zinsen)
AZ: XXXXXXXXX08-0 €149,85 (KFB €143 inkl. Zinsen)

Gesamt: €444,82

Da hiermit die Titel bezahlt sind, fordere ich die sofortige Entwertung und Aushändigung des bezahlten VB des AG Wedding Az. XXXXXXX und den KFB des AG Rathenow Az. 4C XXXXX sowie die umgehende Löschung der Schufameldungen bzw. setzen der Erledigungsvermerke, da der Grund der Einträge nicht mehr besteht (Titel und KFB)

Des weiteren bitte ich um die Erledigtmeldung der aufgekauften Titel bei der Schufa:
Alte Kontonummer 20080474122-0 und 20080476290-0
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imker
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von imker »

Auf mich wirkt das alles nicht ungewöhnlich. Der Gläubiger weiß durch die Zahlung, wo ein Konto mit Guthaben sein wird. Und er hat nach der Zahlung eines Teilbetrages den Titel nicht herausgegeben. Damit sitzt er am längeren Hebel und macht Dir das Leben schwer.

Wenn jetzt nicht freiwillig und unter Vorbehalt der Rückforderung die Zahlungsfreigabe gegenüber der Bank erfolgt, dauert die Kontenpfändung doch einen Monat, und die Störung bleibt solange bestehen.

Was sagt der Anwalt des Kumpels zu dem Thema: wie bekomme ich das Geld zurück??
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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

@Imker
Was findest du nicht ungewöhnlich?
Die beiden Aufstellungen passen doch mal so gar nicht zusammen.
Es wurde kein Teilbetrag bezahlt, sondern zweckgebunden der Titel und die Zinsen!
Ohne weiteren KVB bzw Titel können nur Vollstreckungskosten direkt mit dem bestehenden Titel eingetrieben werden.
Durch die zweckgebundene Überweisung sind somit alles was aus dem Titel selbst vollstreckbar ist abgegolten.

Sagt auch der Anwalt (Hauptfachgebiet Insolvenzrecht)
um kosten zu sparen hat er mich direkt an den Rechtspfleger der Amtsgerichtes verwiesen, um dort eine Vollstreckungserinnerung anzufertigen.
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imker
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von imker »

aha - und welche Vollstreckungshandlung ist nicht korrekt?

Auch wenn Du von dem Dir erteilten Rat in ganz besonderem Maß überzeugt zu sein scheinst, ich halte dein Vorgehen für wenig erfolgversprechend.

Das liegt daran, es Dir nicht um die Aufhebung einer einzelnen Vollstreckungsmaßnahme wegen verfahrensrechtlicher Mängel geht, sondern darum, einem Vollstreckungstitel mit der Begründung, die titulierte Forderung wurde bezahlt, die Vollstreckungsfähigkeit ganz zu nehmen. Hier hilft die sog. Vollstreckungsgegenklage.
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INTI
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von INTI »

cine hat geschrieben: 13. Aug 2021, 07:31 Sagt auch der Anwalt (Hauptfachgebiet Insolvenzrecht)
um kosten zu sparen hat er mich direkt an den Rechtspfleger der Amtsgerichtes verwiesen, um dort eine Vollstreckungserinnerung anzufertigen.
Der Anwalt taugt nicht viel, da die Vollstreckungserinnerung in diesem Fall nichts bringt.

(Das Vollstreckungsgericht ist im Rahmen des streng formalisierten
Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht befugt, eine vom Gläubiger vorgenommene
Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gem. § 367 I BGB hin
zu überprüfen.

BGH, Beschluss vom 15.6.2016 – VII ZB 58/15)

Der von imker aufgezeigte Weg führt eventuell zum Erfolg.
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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

Ok danke, naja zumindest hat der Anwalt kein Geld gekostet.

Wenn ich das jetzt hier richtig verstanden habe, ist eine Erinnerung nicht zielführend, da das Zahlungsverbot ansich erstmal nicht geprüft wird und somit keine zu rügende falsche Handlung vorgenommen wurde.

Ein PfüB dagen müsste geprüft werden, oder?

Bei einer Klage müsste der Gläuberiger dann alles offenlegen und begründen, so richtig?
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imker
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von imker »

"Quietsche" - weil hier oft das Argument gebracht wird, dass kostenloser Rat stets guter Rat sein wird..

Aber das Problem, das Dich ereilt hat, hat seine Ursache darin, dass man mit diesem wissen kaum Geld verdienen kann, um seine Büroräume zu bezahlen - als Rentner hat man andere Themen als die Bezahlung der fortlaufenden Büromiete neben den angenehmen Ausgaben im Alltag.
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