Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

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caffery
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von caffery »

Fast alle die ich bisher kennengelernt habe;)

Etwas überspitzt ausgedrückt ist es "die Wahl" zwischen "die nette Beratungsstelle macht mir das fein und kostenneutral" und "ich muss alles selbst machen oder jemanden dafür bezahlen".

Der AEV ist in der Gedankenwelt vieler Schuldner überhaupt nicht existent oder gar ein Faktor. Besonders bevor der Erstkontakt zur Beratungsstelle stattgefunden hat. Die meisten wollen einfach nur möglichst schnell in die InsO und sind so verunsichert, dass sie sich nicht vorstellen können, diesen Schritt ganz alleine zu gehen.... und Geld dafür haben sie sowieso nicht.
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Witwe Bolte
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von Witwe Bolte »

caffery hat geschrieben: 12. Aug 2020, 08:23 Fast alle die ich bisher kennengelernt habe;)
...
Ja, das ist ja klar, Du bist ja so eine nette Beratungsstelle, die das alles kostenneutral macht ... *smile*,
bei Dir laufen vermutlich auch eher weniger (ggf. zuvor) Selbständige auf (und wenn, dann arbeiten ja sogar die Caritativen nicht immer 'kostenneutral' für diese Personengruppe ...).

Z.Zt. macht es ja wohl Sinn, jedenfalls bis zum 1.10. zu warten, dann hat man ja ggf. auch noch Zeit für einen AEV - ansonsten kenne ich eben gerade Selbständige, die die Entscheidung zur Inso dann auch zügig umsetzen wollen, wenn sie einmal getroffen ist.
Und das geht im Regel-Inso-Verfahren (ohne AEV) nun mal schneller.
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caffery
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 12. Aug 2020, 11:37 Ja, das ist ja klar, Du bist ja so eine nette Beratungsstelle, die das alles kostenneutral macht ... *smile*,
bei Dir laufen vermutlich auch eher weniger (ggf. zuvor) Selbständige auf (und wenn, dann arbeiten ja sogar die Caritativen nicht immer 'kostenneutral' für diese Personengruppe ...).
Im Durchschnitt laufen bei uns natürlich deutlich eher unpfändbare Verbraucher auf. Aus irgendeinem Grunde, wurde ich aber von unserer Beratungsstelle vor ein paar Jahren dazu auserkohren fast grundsätzlich die "Spezialfälle" zu übernehmen. Den Standard-SGBII-Nullplan machen dann lieber andere.

Das ist mir auch lieber so, da es deutlich mehr Abwechslung bringt. Aber dadurch habe ich natürlich auch deutlich mehr ehemals Selbständige mit ordentlichem Einkommen und teilweise recht komplexen Gemengelagen - und auch häufig Regel/Verbraucher-Grenzfälle.

Aber selbst denen ist in aller Regel *höhö* die Vorstellung so einen Antrag eigenständig in die Welt zu setzen höchst unangenehm - selbst wenn sie zuvor jahrelang einen Betrieb geführt haben.
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insolaner
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von insolaner »

mal ganz blöd gefragt - die wohl kommende Verkürzung auf 3 Jahre ist aber in beiden Verfahren gleich, Regel- und Verbraucherinsolvenz? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
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Graf Wadula
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von Graf Wadula »

insolaner hat geschrieben: 12. Aug 2020, 21:35 mal ganz blöd gefragt - die wohl kommende Verkürzung auf 3 Jahre ist aber in beiden Verfahren gleich, Regel- und Verbraucherinsolvenz? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Zunächst ja. Ab Juni 2025 gilt dann eine andere Vorschrift. Dann trennt sich das, es sei denn, die Regierung hebt die jetzt geplante Regelung wieder auf. Aber selbst dann: wenn man das so liest, gibt es für ehemalige Selbständigkeit keine besonderen Vorschriften, so dass es reicht zu behaupten, man sei vor 11 Jahren selbständig gewesen, habe aber keine Unterlagen mehr ;) ...
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insolaner
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von insolaner »

Danke! Bis 2025 sollte dann ein zeitnah gestartetes Verfahren bereits durch sein, da lohnt dann kein Warten mehr wie bisher.

Ich habe durchaus ein paar Kellerleichen aus Selbständig-/Freiberuflichkeit, es ist alles sehr verworren, hätte denn ein Regelinsolvenzverfahren ab dem 1. Oktober 2020 Nachteile? Wenn ja, welche?
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