Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

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Karli*
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Beitrag von Karli* »

INTI hat geschrieben: 21. Nov 2022, 10:42 Sind wir hier nicht eher bei § 850b ZPO, der zwar nicht in § 36 InsO aufgeführt wird, aber vom BGH für anwendbar erklärt wird?
@INTI: Sie schreiben dass der BGH § 850b ZPO für "anwendbar erklärt hat" ? Gibt es hierzu ein Aktenzeichen der Entscheidung des BGH?
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imker
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

@karli
Mein VORSCHLAG

bgh zu 850 b ZPO und 36 InsO

bei der Tante google eingeben und hoffen, dass da was angezeigt wird.

Und Du bist "A", willst Trennungsunterhalt und willst in die Insolvenz und willst wissen, was dann im Verfahren übrig bleibt??
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Karli*
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Beitrag von Karli* »

imker hat geschrieben: 22. Nov 2022, 15:34 @karli
Mein VORSCHLAG

bgh zu 850 b ZPO und 36 InsO

bei der Tante google eingeben und hoffen, dass da was angezeigt wird.

Und Du bist "A", willst Trennungsunterhalt und willst in die Insolvenz und willst wissen, was dann im Verfahren übrig bleibt??
Ja ich bin "A" und es ist so, wie Sie vermuten....aber man kann den Fall doch auch abstrakt halten? ;) .... muss man gleich sagen, dass man selbst betroffen ist? :?: :!: Ist im Juraforum völlig anders. Aber seis drum....danke für die Info. :D
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Karli*
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Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Beitrag von Karli* »

Eine Zusatzfrage vielleicht mal noch:

Wie schaut es eigentlich mit § 850a ZPO aus, wenn man in der Privat-Insolvenz ist und vom Arbeitgeber veranlasste auswärtige Tätigkeit angeordnet wird, die eine doppelte Haushaltsführung erforderlich machen. Man kann ja dann die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) ändern und die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung steuerfrei stellen lassen (maximaler möglicher Steuerfreibetrag bis zu 1000,-EUR/Monat). Diese, von der Finanzverwaltung gewährte Steuerfreistellung kann man ja dann mit einem Antrag nach § 850a ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. Aber ist dann überhaupt ein Vollstreckungsgericht noch zuständig? Alle Vollstreckbaren Forderungen fallen doch - wenn man die Involvenz richtig vorbereitet in die Insolvenzmasse? Wäre hier dann der Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, was ja nicht unbedingt das gleiche Gericht sein muss, wie ein Vollstreckungsgricht.
Besten Dank.
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