Termin Schuldnerberatung

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caffery
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von caffery »

Hatte ich das nicht schonmal in epischer Breite ausgeführt?

Es kommt drauf an. Wenn es sich um Altrückstände handelt, sollte die Pfändung in den Vorrechtsbereich mit Insolvenzeröffnung enden. Wenn es laufender Unterhalt ist, wird der Vorrechtsbereich von dem Unterhaltsgläubiger im Verfahren weiter beackert.
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TaDa
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von TaDa »

Guten Morgen, ja hattest du. :oops: Ich habe jetzt nur laufender Unterhalt mit vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt verwechselt. Wie auch immer, ich habe jetzt alles zusammen, mich ausreichend informiert und schmeiße den Antrag spätestens morgen in den Kasten!
Danke!!
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caffery
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von caffery »

TaDa hat geschrieben: 17. Mär 2021, 07:23 Ich habe jetzt nur laufender Unterhalt mit vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt verwechselt.
Ne, bei der jetzigen Pfändung, vor der Eröffnung, spielt es eine Rolle ob Unterhaltsrückstände älter als ein Jahr oder "vorsätzlich" nicht gezahlt oder laufender Unterhalt.

Ab Eröffnung zählt nur noch die Frage laufender Unterhalt oder rückständiger Unterhalt.

BAG, Urteil vom 17. 09. 2009 – 6 AZR 369/08

1. Aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von einem Unterhaltsberechtigten vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners erwirkt worden ist, kann nach der Insolvenzeröffnung die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung nicht mehr betrieben werden (§ 89 Abs. 1 InsO). Die Ausnahme von dem generellen Vollstreckungsverbot in § 114 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO betrifft nur die während des Insolvenzverfahrens neu entstehenden laufenden Unterhaltsansprüche.

2. Wird dem Schuldner des Verbraucherinsolvenzverfahrens Restschuldbefreiung nach § 291 InsO in Aussicht gestellt, kann auch in der Wohlverhaltensphase die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung nicht betrieben werden. Dem steht das Vollstreckungsverbot des § 294 InsO e
ntgegen.


Nach der Restschuldbefreiung gehts dann wieder um die Frage laufender Unterhalt - ODER Altunterhalt der mit dem § 302 Abs. 1 InsO Attribut zur Tabelle angemeldet wurde.

Wie ich schon sagte: Das Thema Unterhalt ist komplex und auch nicht immer ganz logisch.
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TaDa
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von TaDa »

Jippi, ich habe meinen Antrag gerade eingeworfen beim Gericht. Die Schuldnerberatnerin wollte bis zum 1.April warten, da es dann neue Formulare gibt. Da er ja fertig ausgefüllt war, ich alle Anfragen gemacht habe, sah ich jetzt keine Notwendigkeit noch zu warten. Theoretisch nimmt die Schuldnerberatung 100 Euro. Hatte ich heute auch dabei, aber ich musste nichts bezahlen, da meine Glaubigeraufstellung vollständig und ich ja alles gut geordnet hatte. Sie sagte, dass sie ja nichts für mich machen müssten und ich sogar den Antrag ausgefüllt hatte 😊 jetzt heißt es zwei bis drei Wochen warten, oder?
Ich wollte mich für die super Unterstützung bedanken. Insbesondere bei caffery und bei Mrs. Rob!! Danke
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Käsebrot
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von Käsebrot »

TaDa hat geschrieben: 18. Mär 2021, 14:42 jetzt heißt es zwei bis drei Wochen warten, oder?
Einen fest definierten Zeitraum bis wann dein Verfahren eröffnet wird, gibt es nicht. Das kann schnell gehen und in zwei, drei Wochen findest du den Eröffnungsbeschluss in der Post, es kann aber auch länger dauern. Mach dich aber deswegen nicht verrückt, der Antrag ist abgegeben, alles andere wird seinen Weg gehen ;)
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TaDa
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von TaDa »

Ja,das stimmt😊
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caffery
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von caffery »

TaDa hat geschrieben: 18. Mär 2021, 14:42 Die Schuldnerberatnerin wollte bis zum 1.April warten, da es dann neue Formulare gibt.
*öhm*
huh? Der Sinnzusammenhang erschließt sich mir nicht. Ich mache mir andersrum grad Gedanken, VOR dem 01.04. noch möglichst viele Anträge zum Gericht zu befördern da es noch große Unsicherheiten bzgl. der ab dem 01.04. gültigen Formulare gibt.
TaDa hat geschrieben: 18. Mär 2021, 14:42 Da er ja fertig ausgefüllt war, ich alle Anfragen gemacht habe, sah ich jetzt keine Notwendigkeit noch zu warten.
Richtig so.
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TaDa
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Re: Termin Schuldnerberatung

Beitrag von TaDa »

Ja, da ich den Antrag ja von der Justizseite NRW hatte und mein Amtsgericht diese verlinkt hat, unterstelle ich erstmal, dass sie schon wissen was sie tun. Die richtige Fassung war es auch. :)
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