strafbare Gläubigerbevorzugung

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Witwe Bolte
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Witwe Bolte »

Dann eins noch:
Vielleicht ist es dann sinnvoller, so schnell wie möglich in die Inso zu gehen
(geht ja auch ohne "aussergerichtlichen Einigungsversuch")
und Deine 'netten' Gläubiger aus dem Nicht-pfändbaren zu zahlen
(das steht Dir ja frei),
als dass ein IV Deine Zahlungen vor Inso irgendwann zurückholt,
um 'Insolvenzmasse' zu generieren.
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Shopgirl
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Shopgirl »

Andere Möglichkeit: Du lässt den "netten" Gläubigern nach der Insolvenz etwas zukommen. Das ist ja durchaus möglich.
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Joki
Wissender
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Joki »

Ganz ehrlich, ich verstehe dich absolut nicht . Warum keine Insolvenz, bei 400000 Euro Schulden????
Du bist heute in 3 Jahren damit durch ! 3 Jahre und die 400000 sind Geschichte! Warum sich lieber 30 Jahre mit den Gläubigern oder dem GV rumärgern??
Ich verstehe dich nicht , oder erzählst du uns hier einen vom Pferd?
Sorry aber ich verstehe dich überhaupt nicht!
Wünsche dir trotzdem die Kraft das alles durchzustehen.
Denke vielleicht in 3 Jahren mal an unsere Worte .
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Newa
Fortgeschrittener
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Newa »

Hinsichtlich verjährter Forderungen könnte dies durchaus zu Problemen führen, der Begriff Gläubigerbevorzugung ist weit zu verstehen."Eine solche Begünstigung liegt nur vor, wenn der Gläubiger zum Tatzeitpunkt keinen fälligen Anspruch auf die Leistung hat. das ist etwa dann der Fall, wenn der Anspruch verjährt ist oder wenn er anfechtbar wäre".Zitat Schuldnerberatung.de
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Wassermann3000
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Joki hat geschrieben: 4. Okt 2021, 14:45 Ganz ehrlich, ich verstehe dich absolut nicht . Warum keine Insolvenz, bei 400000 Euro Schulden????
Du bist heute in 3 Jahren damit durch ! 3 Jahre und die 400000 sind Geschichte! Warum sich lieber 30 Jahre mit den Gläubigern oder dem GV rumärgern??
Ich verstehe dich nicht , oder erzählst du uns hier einen vom Pferd?
Sorry aber ich verstehe dich überhaupt nicht!
Wünsche dir trotzdem die Kraft das alles durchzustehen.
Denke vielleicht in 3 Jahren mal an unsere Worte .
Ich hatte lediglich eine konkrete Frage gestellt und teilweise wich die nachfolgende Diskussion von dem Thema des Threads recht weit ab. Ich hatte die Details zu meiner Situation nicht näher beschrieben - eben weil es nicht hierhin gehört - und deswegen wird manches vielleicht falsch interpretiert.

Ich ärgere mich auch nicht mit GV herum, das sind auch normale Menschen. :-) Ich gebe halt alle 2 bis 4 Jahre meine EV ab und passe auf, daß nicht zu viel aufs P-Konto kommt.


Daher kurz noch einmal zur Erläuterung:

Gegenwärtig prüfe ich, ob ein Insolvenzantrag/Restschuldbefreiung oder Einzelvereinbarungen mit den Gläubigern günstiger ist. Denn einiges von der Summe ist vermutlich verjährt oder hat sich durch Tod/Konkurs des Gläubigers erledigt. Mit meiner "Schuldnerkarriere" stehen die Chancen auf Teilforderungserlaß bei sofortiger Zahlung eines kleinen Teils der Forderung auch nicht so schlecht. Außerdem werden in den nächsten 1 - 2 Jahren weitere Schulden verjährt sein (z.B. Finanzamt mit rd. 190.000), wo sich die Frage aufdrängt, ob man schlafende Hunde wecken soll. Des weiteren wird meine Frau nächstes Jahr aufhören zu arbeiten und ich bin dann auch für sie unterhaltspflichtig. Damit hätte ich später einen höheren Freibetrag zur Verfügung.

Für mich ist eine weiteres Kriterium, die Kleinen Gläubiger nach Möglichkeit "bevorzugt" zu bedienen. Das stieß bei manchen anderen Usern auf wenig Verständnis, aber ich denke, jeder darf da seinen eigenen Weg wählen.

Mich drängt die Restschuldbefreiung nicht so sehr, da ich die letzten 20 Jahre auch so ohne Streß über die Runden gekommen bin. Eigentlich will ich das Thema nur irgendwann restlos vom Tisch haben, damit ich nicht noch in hohem Alter damit beschäftigen muß oder etwa andere Familienangehörige.
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caffery
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von caffery »

Wassermann3000 hat geschrieben: 7. Okt 2021, 12:37
Für mich ist eine weiteres Kriterium, die Kleinen Gläubiger nach Möglichkeit "bevorzugt" zu bedienen. Das stieß bei manchen anderen Usern auf wenig Verständnis, aber ich denke, jeder darf da seinen eigenen Weg wählen.
Klar, kann hier jeder seine Meinung haben und seinen Weg wählen.

Aber normalerweise geben die Leute hier ihre Geschichte zum Besten um Rückmeldungen zu erhalten. Das diese Rückmeldungen nicht im Sinne Deiner These sind, ist daher ebenso legitim.

Ich als "Fachmann" des Themas kann Dir zudem versprechen, dass "die Kleinen Gläubiger nach Möglichkeit "bevorzugt" zu bedienen" während man "einen Insolvenzantrag vorbereitet" eine durch und durch unsinnige Strategie ist... und ich sage das mit dem größtmöglichen Respekt für Deine redliche Einstellung grundsätzlich.

Zu dieser Aussage wirst Du von keinem "Fachmann" der sein Gehalt wert ist einen anderen Standpunkt zu hören kriegen - behaupte ich einfach mal so.
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Wassermann3000
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Okay, ich bediene die "kleineren" Gläubiger nicht und behalte mein Geld für mich und gehe dann in den nächsten Jahren in die Insolvenz. Ist ja nicht mein Problem. Kann man so sehen, muß man aber nicht. Ich bin auch niemandem böse, wenn er das für bescheuert hält. Ich selbst will das nicht (selbst wenn es mich dann ein wenig mehr kosten würde). Da geht es mir ausdrücklich auch nicht darum, einfach möglichst wenig zu bezahlen.

Mein Hinweis auf "anderes Thema" bezog sich auch nur darauf, daß man in einem Forum versuchen sollte, halbwegs beim Ursprungsthema zu bleiben. Das ist für spätere Leser, die nach etwas bestimmten suchen, nämlich hilfreich.
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habwiederwas
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,

vorab, ich bin sicherlich kein Experte in Sachen Schuldnerberatung usw., wie zum großen Glück einige gute Menschen hier, zb. caffery un co.
Aber ich habe und mache es nach meiner Inso immer noch, hier deshalb als Laie nach Rat gefragt in Sachen Schulden, auch wenn es manchmal schon kurz vor zwölf war.
Ohne dieses Forum hätte ich es vielleicht nicht so wie gehabt durch die Inso geschafft.
Aber bei dir weiß ich persönlich nicht so recht was du hier möchtest. Dur bekommst fachlich kompetente Antworten, und weißt mehr oder weniger aber eh alles besser.
Ich glaube nicht das es viele hier interessiert wie du doch trotz der guten Ratschläge, deinen, wie du meisnst, besseren Weg gehen willst.
Dann frage nicht mehr und mach es einfach. Gebe halt alle 2 Jahre die VA ab, mit allem was dazugehört.
Jeder wie er will!!!
Alles gute Dir,
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Witwe Bolte
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wassermann3000 hat geschrieben: 7. Okt 2021, 13:47 ... daß man in einem Forum versuchen sollte, halbwegs beim Ursprungsthema zu bleiben.
...
Das ist ein schwieriges Thema, denn: Einerseits und andererseits.

Einerseits hast Du völlig recht, es könnte ja genügen, einfach nur die Fragen zu beantworten.
Andererseits weiß so mancher ja vielleicht gar nicht genau, welche Fragen die richtigen sind.

Ich glaube zB, dass viele Menschen recht wenig Ahnung von Insolvenzverfahren haben.
Woher auch, wenn man bisher nichts damit zu tun hatte ?

Und wenn dann hier eine Detailfrage gestellt wird,
dann macht es vielleicht doch Sinn, nicht nur dieses Detail zu beantworten,
meinst Du nicht ?

Viele wissen zB gar nicht, das "ein" (1) Insolvenzverfahren im Grunde zwei (2) Verfahren sind:
Inso und RSB. Oder so mancher hat nicht mitbekommen, dass es jetzt nur noch drei (statt zuvor sechs) Jahre dauert.

Oder oder oder - da gibt es viele Beispiele.

Deswegen: Ja, Du hast recht - einerseits.
Aber andererseit ...

Viel Glück auf Deinem Weg!
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Wassermann3000
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Lach, na klar. Ich war doch gar nicht böse deswegen. Es ist eine weit verbreitete Unsitte in vielen Foren, aber auch nachvollziehbar.

Dennoch ist es nervig, wenn ich für meinen geliebten alten Omega nach einem Reparaturtip für den Kühlerausbau suche und dabei gleichzeitig Diskussionen über die besten Reifen, Spritverbrauch und zweifelhafte Werkstätten lesen muß. Nur deswegen mein hinweis.

Du hast völlig Recht, viele wissen viel zu wenig über ihre Situation und die aktuelle rechtliche Lage und brauchen dringend Infos. Aber die schauen sich höchstwahrscheinlich zuerst auch nicht mein Thema an.
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