Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von caffery »

Ich danke Dir sehr für diesen kleinen Bericht. Besser hätte ich es nicht zusammenfassen können.
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 9. Sep 2020, 20:14 Interessant war, dass die AFD gegen dieses Gesetz ist, weil es von der EU kommt und wir doch bisher eine tolle und abstufende Regelung hatten. Ebenso geht sie davon aus, dass die Zahlungsmoral etwas den Bach runter geht, da es nun einfacher ist, von den Schulden wieder los zu kommen. Die anderen Parteien haben dieses Gesetz unterstützt und setzen ihre Schwerpunkte in Nuancen nur anders.
Also im Prinzip alles wie immer. Die einen gegen alles und alle anderen im Prinzip einer Meinung.

Dabei fällt mir ein: Ich soll ja am Sonntag wählen... Die Suche nach dem kleineren Übel ist gefühlt zur Suche nach dem Zahnstocher im Mischwald geworden.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von caffery »

So, nachdem es ja nun so ist, dass das Gesetz in keinem Fall vor dem 01.10.20 verabschiedet wird, hat sich die Formulierung der Empfehlung unseres Dachverbandes zur Antragstellung wieder mal geändert.

Bislang hieß es:

Wer als Schuldnerberaterin oder – berater Insolvenzanträge stellt, sollte (…) mit den Schuldnern und Schuldnerinnen ein Abwarten bis zum 1.10.20 prüfen.


Nun heißt es deutlich nebulöser:

Auch wenn eine abschließende Verabschiedung der neuen Regelungen vor dem 01.10.20 damit nicht möglich sein dürfte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer späteren Verabschiedung ein Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 01.10.20 beschlossen werden könnte. Für die Beratungs-praxis bedeutet dies, dass für eine Insolvenzantragstellung das Gesetzgebungsverfahren im Auge behalten werden sollte.

Mehr Konjunktive haben in die Aussage vermutlich definitiv nicht hineingepasst.

Also wächst mein Haufen fertig beratener und antragsreifer Kunden immer weiter und weiter...
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insolaner
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von insolaner »

ich sehe das vor allem als unlogisch an:

Es kann sein, dass rückwirkend zum 01.10.2020 die Dauer verkürzt wird - ja, aber deswegen w(u)erde ich sicherlich nicht am 02.10.2020 den Antrag stellen, weil ich davon ausgehe, dass bei Nicht-rückwirkend wohl kaum der Antrag zurückgenommen / "geschoben" werden kann?

Oder kann ich einen Inso-Antrag mit Bedingungen stellen? "Dieser Antragf gilt nur, wenn 3 Jahre Verfahrensdauer beschlossen werden" :D
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tidus82
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von tidus82 »

*prust* das wäre ja mal was
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gurami
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von gurami »

die Gerichte werden zugeschissen und alles was auf Bearbeitung wartet wird wohl ab Oktober die A...karte haben.
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caffery
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von caffery »

gurami hat geschrieben: 18. Sep 2020, 16:41 die Gerichte werden zugeschissen
Man muss weder mit Knigge gefrühstückt, noch mit Nostradamus geduscht haben um das so unterschreiben zu können.
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Der_H
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Der_H »

Wenn ich mir die Stellungnahme des Bundesrats von heute so durchlesen, dann ist Punkt mit der Speicherfrist bei den Auskunfteien ja doch wieder mit im Spiel :)
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gurami
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von gurami »

Das wäre meiner Meinung mehr als richtig, unabhängig von meiner Situation. Drei Jahre Inso plus 1 Jahr Schufa reicht.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

gurami hat geschrieben: 18. Sep 2020, 16:41 die Gerichte werden zugeschissen und alles was auf Bearbeitung wartet wird wohl ab Oktober die A...karte haben.
Dies wird ein ganz langer Rattenschwanz. Nicht nur die Gerichte werden überlastet mit Anträgen, auch müssen diese von den Insolvenzverwaltern im Folgenden abgearbeitet werden und die Insolvenzphase kann sich dadurch noch weiter verlängern. Man wird sehen, ob die Zeitersparnis wirklich so viel kürzer sein wird.

Dass die Speicherfrist noch ein Thema sein wird, das ist natürlich positiv. Auch hier wird es natürlich irgendeinen Kompromiss geben, um nicht zu sagen irgendeine Klüngelei mit denen beide Interessen befriedigt werden können. Ich könnte mir vorstellen, dass die verkürzte Speicherfrist für die Schuldner gelten wird, wenn man beweisen kann, dass man in Folge der Pandemiegeschehnisse in die schiefe Finanzlage gekommen ist.

Aber ich kann auch nur raten, alles andere wäre Spekulation....! :mrgreen: :mrgreen:
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Javasus
Neuankömmling
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Javasus »

Hallo,

Gibt es zu diesem Thema Neuigkeiten? Ich habe in einigen Tagen einen Termin bei meiner Schuldnerberatung um den fertigen Insolvenzantrag zu unterschreiben.

Wie verhält es sich nun mit einer Insolvenz? Gelten jetzt schon die neuen Regeln oder greift noch das alte Recht?

Ist zu erwarten, das jetzt gestellte Anträge nachträglich auf die 3 Jahre RSB verkürzt werden oder sollte mit der Antragstellung für die Insolvenz noch gewartet werden?

Danke im vorraus für Antworten.
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