Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 26
Beiträge: 293
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Meine Sachbearbeiterin bei der Schuldnerberatung hat mich heute auch angerufen, um mir von dieser Veränderung zu erzählen und mir zu raten, dass ich mit dem Antrag bis Oktober warten sollte. Daher verzögern wir jetzt erstmal den außergerichtlichen Einigungsversuch, sodass wir danach im Oktober direkt mit dem Antrag starten können, falls der Einigungsversuch scheitert.

Spannend finde ich jetzt, wie die Gläubiger auf die Einigungsversuche reagieren. Wenn ich ein Angebot machen würde mit 42 Zahlungen in Höhe von meinem pfändbaren Einkommen, dann wären sie nicht sehr schlau, wenn sie dies ablehnen würden. Bei einem gescheiterten Einigungsversuch wäre ich immerhin schon nach 36 Monaten wieder ein freier Mensch. Also jetzt mal für den Fall, dass man gerne das Insolvenzverfahren auslassen würde und eher an einer Einigung interessiert ist.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 78
Beiträge: 1093
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von imker »

das kann man spannend finden - aber die Bereitschaft, sich auf Ratenzahlung einzulassen, war und ist bei Gläubigern wohl unverändert gering. Wenn die qualifizierte Hälfte der Gläubiger außergerichtlich zustimmt, kann es mit der Ersetzung klappen - aber die professionellen Gläubigervertreter benötigen nach meiner Wahrnehmung für eine Zustimmung schon mehr als einen Brief mit einem Angebot - auch bei Angeboten, dass Dritte im Insolvenzverfahren angemeldete Forderungen aufkaufen wird eine Selbstauskunft für einen Vergleich gefragt - so können standardisierte Verfahrensabläufe einen verwirren - wenn Du an einer Einigung interessiert bist: abschicken, Anruf ankündigen, telefonieren und erläutern - und damit muss mannicht bis zum Herbst warten
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 78
Beiträge: 1093
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von imker »

..war nicht auch vorgesehen, die (Schufa-)Eintragungen bzgl. der RSB-Erteilung zeitlichzu begrenzen...ich finde dazu in dem Text keinen Hinweis (mehr).

Ist diese Absicht aufgegeben worden worden??
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 399
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von caffery »

Ich fürchte ja, dass dieser Passus tatsächlich absichtlich "verschütt gegangen" ist.

Auf jeden Fall ist der Punkt Teil dieses umfangreichen Kritikpamphletes der Altvorderen der Beraterbranche:

http://fsb-bremen.de/amfiles/Aufruf_zum ... 7_2020.pdf

Wer den Aufruf teilt, möge sich an die genannten Autoren wenden.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 78
Beiträge: 1093
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von imker »

:evil: aber danke...
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 399
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von caffery »

So, hier befindet man sich offenbar in den letzten zügen. Vorgestern wurde das Internet mit einer lektorierten Version des Entwurfes gefüttert.

https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/219/1921981.pdf

Nächsten Mittwoch, am 09.09.20 um 19.10 Uhr wird das Thema im deutschen Bundestag besprochen. Letzter Tagesordnungspunkt - man nimmt sich dafür ganze 40 Minuten Zeit. Das alles spricht vermutlich nicht dafür, dass da noch viel dran rumdiskutiert wird.

Die zwischenzeitlichen Bemühungen der "Beraterbranche", die zusätzlich eingebrachten "Verschärfungen" aufs Korn zu nehmen, scheinen ungehört verhallt zu sein.
1
1 Bild
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 26
Beiträge: 293
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für den Link.
Ich hatte heute einen Termin bei meiner Schuldnerberaterin, da hatte sie mir auch von diesem Termin am 09.09. erzählt. Sie war sich aber nicht sicher, ob es hierbei zu einem festen Beschluss kommen wird.

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass so langsam Schwung in die Angelegenheit kommt, sodass ich mit meiner Schuldnerberaterin loslegen kann.
0
Inso?
Wissender
Reaktionen: 15
Beiträge: 170
Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Inso? »

Mal eine Verständnisfrage damit ich in Zukunft keinen Mist erzähle. Die Verkürzung des Verfahrens für Privatpersonen ist erst mal bis 2015 begrenzt, muss das Verfahren bis dahin beantragt sein, oder muss es bis dahin beendet sein?
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 26
Beiträge: 293
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Die Begrenzung läuft bis 2025. Ich nehme an, die 2015 waren ein Tippfehler bei dir.

Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Begrenzung für den 30.06.2025 sich auf die Einreichung des Insolvenzantrags bezieht. Ansonsten könnte man nur bis Juni 2022 die 3 Jahre nutzen. Dies wäre ziemlich unsinnig und da gilt meiner Meinung nach der 30.06.2025 für die Abgabe des Insolvenzantrags.

So, habe ich zumindest folgenden Text verstanden:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemi ... chuld.html
1
1 Bild
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 26
Beiträge: 293
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich habe mir gerade die Debatte im TV angesehen.

Die Beratungen im Ausschuss werden weitergehen. Am 30.09.2020 wird es eine Anhörung geben. Das Gesetz wird nicht rechtzeitig zum 01.10.2020 in Kraft treten. Aber es wird wohl rückwirkend zum 01.10.2020 gelten.

Die Sperrfrist für die Schufa steht im Gesetzentwurf mit 3 Jahren drin, im Gegensatz zum Referentenentwurf. Darüber soll aber nochmal gesprochen werden. Mein Gefühl sagt mir aber, dass dieses zum Wohlwollen der Gläubiger und Schufa ausfallen wird.

Interessant war, dass die AFD gegen dieses Gesetz ist, weil es von der EU kommt und wir doch bisher eine tolle und abstufende Regelung hatten. Ebenso geht sie davon aus, dass die Zahlungsmoral etwas den Bach runter geht, da es nun einfacher ist, von den Schulden wieder los zu kommen. Die anderen Parteien haben dieses Gesetz unterstützt und setzen ihre Schwerpunkte in Nuancen nur anders.
1
1 Bild
Antworten