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Auch dieser Schritt ist meines Erachtens - neben dem mit der Bafin - in solchen Fällen in aller Regel dem kostenintensiven Gang zum Anwalt vorzuziehen.
Wobei man beachten muss, dass es teilweise unterschiedliche Schlichtungsstellen betrifft was die Zuständigkeit betrifft. Sparkassen haben z.b. andere - das kann man aber bei Bedarf leicht googlen.
Hallo, ich werde auch ein P Konto einrichten müssen da ich in die Privat Inso muss.
Meine Frage lautet:
Kann man nicht einfach immer am Monatsende wenn was über ist, den Restbetrag der geschützt ist abheben und sein P Konto auf ca10€ belassen und den rest sagen wir mal 200€ seinen Eltern geben und die verwaren es dann bis das Insolvenzverfahren vorbei ist. Da häuft sich doch dann ein gutes Startkapital an. Geht Das?????
ChilliMilli hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 13:01
Hallo, ich werde auch ein P Konto einrichten müssen da ich in die Privat Inso muss.
Kein Verbraucher "muss" in die Insolvenz. Du "möchtest" also in die Insolvenz;)
ChilliMilli hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 13:01
Meine Frage lautet:
Kann man nicht einfach immer am Monatsende wenn was über ist, den Restbetrag der geschützt ist abheben und sein P Konto auf ca10€ belassen und den rest sagen wir mal 200€ seinen Eltern geben und die verwaren es dann bis das Insolvenzverfahren vorbei ist. Da häuft sich doch dann ein gutes Startkapital an. Geht Das?????
Sorry aber was erwartest Du für eine Antwort auf so eine Frage?
Mal eine Rückfrage:
Wenn ich selbständig mit Autos handle, kann ich dann nicht einfach so tun als hätte ich jedes zweite Auto privat über Muttern ihre Häkelgruppe gehandelt und nicht im Rahmen meines Betriebs? Kann ich mir dann den Gewinn nicht einfach auf Seite inne Hagebuttenteedose legen ohne ihn zu versteuern? Da häuft sich doch ein gutes Startkapital an. Geht das???
Sei mir nicht böse aber es gibt Fragen, die muss man sich einfach selbst beantworten - oder unter Kumpels im stillen Kämmerlein bequatschen.
2. Ich habe ein Nettoeinkommen von 2500 davon bleiben mir Ca. 1500 auf dem P Konto ohne das da jemand ran kann. Es ist zuwenig für die abträge für die Gläubiger und zu viel das jeden Monat auszugeben (kann ja nicht jeden Tag shoppen gehen). Da hab ich mir das halt gefragt, was ich mit dem rest machen kann ohne das mir das in 2 Monaten abgenommen wird.
Am besten zum Monatsende abheben und ***verbrauchen***
Ich weiß nicht, ob das mit der neuen Inso auch so sein wird, aber wenn das eröffnete Verfahren aufgehoben wird, kannst du das Geld dann auch wieder ganz offiziell sparen.
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Zuletzt geändert von caffery am 7. Feb 2021, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
In der Insolvenz gibt es kein „Sparschwein“ - alles was du übrig hast musst du - rein rechtlich gesehen - dem Insolvenzverwalter melden.
Mehr, außer dass du sicher ein gut genähtes Kopfkissen, worunter sich vielleicht ein oder zwei Taler befinden haben solltest, wirst du hier nicht erfahren. Insbesondere nicht, dass eventuell „Vermögen“ (klingt blöd, aber so wird es genannt) verheimlicht wird.
tidus82 hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 14:29
In der Insolvenz gibt es kein „Sparschwein“ - alles was du übrig hast musst du - rein rechtlich gesehen - dem Insolvenzverwalter melden.
...
Das war mir bisher auch nicht bekannt, ist das wirklich so? Und das steht wo ?
Bisher dachte ich immer, dass man mit dem nichtpfändbaren Teil des Einkommens machen kann, was man will - und sei es verschenken, verleihen, verbrennen ...
(in etwa analog zum "Regelbedarf" gem. SGB II vom JobCenter - nur bleibt da in der Regel nix übrig ...)
MrsRob hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 15:13
Das war mir bisher auch nicht bekannt, ist das wirklich so? Und das steht wo ?
Bisher dachte ich immer, dass man mit dem nichtpfändbaren Teil des Einkommens machen kann, was man will - und sei es verschenken, verleihen, verbrennen ...
Alles außer ansparen.
Zu lesen zum Beispiel hier:
BGH Beschluss vom 26.09.2013, Az.: IX ZB 247/11
PS: Ach ehm - verleihen geht natürlich auch nicht, da man dann ja auch einen Rückzahlungsanspruch bzw. eine Forderung gegen jemanden hätte die auch in die Masse gehört
MrsRob hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 15:13
(in etwa analog zum "Regelbedarf" gem. SGB II vom JobCenter - nur bleibt da in der Regel nix übrig ...)
Im Gegensatz zum Insolvenzrecht kennt das SGB II in der Tat Freibeträge zum Thema "angespartes Vermögen". (§ 12 SGB II)