P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

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Witwe Bolte
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Danach entscheidet im Prinzip der Insolvenzverwalter, ob er Verträge kündigt.

Und mit Deinem Unpfändbaren kannst Du bezahlen, was Du kannst/willst/brauchst
(Lebensmittel, Miete, Tel, Strom, Versicherungen usw ,
das sind ja alles keine Gläubiger auf Deiner Inso-'Tabelle)

Deinem Rückenwind-Gläubiger wirst Du ja (hoffentlich) vermutlich nichts überweisen wollen ?
Und andere hast Du ja gar nicht, also kannst Du auch keinen bevorzugen.
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Mr.X
Mitglied
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Mr.X »

Witwe Bolte hat geschrieben: 7. Okt 2022, 20:57 Danach entscheidet im Prinzip der Insolvenzverwalter, ob er Verträge kündigt.

Und mit Deinem Unpfändbaren kannst Du bezahlen, was Du kannst/willst/brauchst
(Lebensmittel, Miete, Tel, Strom, Versicherungen usw ,
das sind ja alles keine Gläubiger auf Deiner Inso-'Tabelle)

Deinem Rückenwind-Gläubiger wirst Du ja (hoffentlich) vermutlich nichts überweisen wollen ?
Und andere hast Du ja gar nicht, also kannst Du auch keinen bevorzugen.
Ok Perfekt.
Ne Rückenwind bekommt natürlich von mir aktiv kein Geld.

Dann hoffe ich mal dass der Insolvenzverwalter meinen Handyvertrag kündigt :)
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tidus82
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von tidus82 »

Es wäre meiner Meinung nach auch keine Gläubigerbevorzugung, wenn du an einen Gläubiger Geld aus deinem Unpfändbaren Geld überweisen würdest. Also falls du irgendeine Mahnung mal bezahlen musst (die du natürlich nach Eröffnung der Insolvenz erhalten hast - alles davor wäre ja eh in der Insolvenz)
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