P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

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Witwe Bolte
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 08:16 ...
Wenn ich dich richtig verstehe ist das Geld also doch nicht weg, es dauert nur bis ich es wieder bekomme (zumindest den unpfändbaren Anteil), richtig?
...
Richtig.
Sobald vom Gericht der Beschluss über die Eröffnung des Inso-Verfahrens vorliegt,
darf die Bank Dich nicht mehr ohne die Zustimmung des Inso-Verwalters über Dein Konto verfügen lassen
und das kann eben dauern, je nach IV.
"Weg" ist Dein Geld also nicht, Du kommst nur eben nicht dran.
Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 08:16 ...
Mein Gehalt kommt heute oder Montag, also am besten direkt alles abholen solange das Konto kein P-Konto ist? Ist das rechtlich sauber?
...
Wenn der Bank keine Pfändung vorliegt, ist das mit dem P-Konto erstmal egal
und Du kannst über Dein gesamtes Guthaben verfügen
(und theoretisch auch Deinen Dispo abräumen - aber dann hast Du eben auch Schulden bei der Bank).

Erst dann, wenn der Bank der 'Eröffnungsbeschluss' (der Inso) vorliegt, kannst Du eben nicht mehr über Dein Geld verfügen.

Der IV wird Dich vermutlich fragen, wo das Geld geblieben ist.
Schliesslich hat der auch ein Eigeninteresse, denn er bekommt von Deiner 'Insolvenzmasse' 40%
(während des 'eröffneten Verfahrens, später weniger).

Aber Du ja eben auch: Du hast ja vermutlich Miete zu zahlen, hast offensichtlich Unterhaltsberechtigte, der Kühlschrank will gefüllt werden ... und und und.

Viel Glück!
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Zuletzt geändert von Witwe Bolte am 7. Okt 2022, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.X
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Mr.X »

Witwe Bolte hat geschrieben: 7. Okt 2022, 10:16
Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 08:16 ...
Wenn ich dich richtig verstehe ist das Geld also doch nicht weg, es dauert nur bis ich es wieder bekomme (zumindest den unpfändbaren Anteil), richtig?
...
Richtig.
Sobald vom Gericht der Beschluss über die Eröffnung des Inso-Verfahrens vorliegt,
darf die Bank Dich nicht mehr ohne die Zustimmung des Inso-Verwalters über Dein Konto verfügen lassen
und das kann eben dauern, je nach IV.
"Weg" ist Dein Geld also nicht, Du kommst nur eben nicht dran.
Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 08:16 ...
Mein Gehalt kommt heute oder Montag, also am besten direkt alles abholen solange das Konto kein P-Konto ist? Ist das rechtlich sauber?
...
Ja natürlich, so lange der Eröffnungsbeschluss nicht vorliegt, kannst Du mit Deinem gesamten Geld machen, was Du willst. Schliesslich hast Du vermutlich Miete zu zahlen, hast offensichtlich Unterhaltsberechtigte, der Kühlschrank wll gefüllt werden ... und und und.
Der IV wird Dich vermutlich fragen, wo das Geld geblieben ist.
Schliesslich hat er auch ein Eigeninteresse, denn er bekommt von Deiner 'Insolvenzmasse' 40% ab
(während des 'eröffneten Verfahrens, später weniger).

Viel Glück!
Danke für die Ausführliche Antwort.

Danke euch allen, ihr seid eine große Hilfe.
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 08:16 ...
Ja ich habe nur einen Gläubiger, dem haben wir laut Schuldnerberater ein gutes Angebot gemacht. Hat leider nicht geklappt...
So 'dumm' ist wahrscheinlich nur ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger
(wie Finanzamt, GKV, AfA oä).
Oder einer, der sich persönlich 'angepißt' fühlt ...

Es ist doch ein Leichtes auszurechnen, was er in den drei Jahren des Insoverfahrens voraussichtlich von Dir bekommen wird (wenn Du Deinen Job die drei Jahre zu gleichen Konditionen erhältst) ...
... eben abzüglich der Verfahrenskosten, der 40% für den IV ...

Ach, noch was:
Solltest Du so gut verdienen, dass Dein Arbeitgeber nach Abzug des Pfändbaren (das geht an den IV) Dir mehr auf Dein Konto überweist, als Dein 'persönlicher Freibetrag' (mit den Unterhaltsberechtigten) beträgt, dann kannst Du beim Gericht einen Antrag auf 'Quellenfreigabe' stellen, um die Doppelpfändung beim AG UND bei der Bank zu vermeiden, denn die Bank darf Dich dann nur noch über den Betrag verfügen lassen, der in der Bescheinigung steht (eben bis Du ihr ggf. einen 'Freigabebeschluss' vom Gericht vorlegen kannst).

Alles Gute weiterhin!
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Mr.X
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Mr.X »

Witwe Bolte hat geschrieben: 7. Okt 2022, 10:38 ... So 'dumm' ist wahrscheinlich nur ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger
(wie Finanzamt, GKV, AfA oä).
Oder einer, der sich persönlich 'angepißt' fühlt ...

Das ist eine bekannte Bank, die gibt "Rückenwind".

Der Schulde ich ca. 28000€, wir haben 18000€ in Raten innerhalb von 5 Jahren angeboten, das haben die Abgelehnt und jetzt bekommen die am Ende viel weniger raus, deswegen verstehe ich die Ablehnung auch nicht.

Angepisst kann ich mir nicht wirklich vorstellen, die letzten 10 Jahre haben die sehr gut an mir verdient. Aufgrund unvorhergesehenen Veränderungen in meinem Leben war das jetzt nicht mehr einfach so möglich.
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Eine Bank ?
*staun*
Man meint, die sollten rechnen können ...

Aber vielleicht hat diese Bank ja auch so eine gute Kreditausfallversicherung,
dass sie von denen (und eben NUR im Falle eines Insoverfahrens) noch mehr bekommen ... wer weiß ?
(shopgirl vielleicht?)
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caffery
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von caffery »

Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 10:57 "Rückenwind".
Tag!

Das ist auch völlig entgegen meiner Erfahrungen mit denen. Mit diesem Institut (deren Geschäftskonzept grundsätzlich man zurecht kritisch betrachten sollte) kriegt man eigentlich immer eine Einigung hin, wenn man das auch möchte und es wirtschaftlich einigermaßen sinnvoll ist. Zumindest machen die eigentlich immer mindestenfalls ein Gegenangebot welches nicht völlig "aus der Welt" ist und lehnen wirtschaftlich gehaltvolle Angebote im Prinzip nie einfach nur ab.

Ich kann mir hier am ehesten vorstellen, dass der Einigungsversuch einfach zu früh erfolgte, als der Vertrag noch nicht fällig gestellt wurde. Die Ablehnung wäre dann nicht von deren Abwicklungsabteilung gekommen, sondern von deren Kreditmanagement. Die lehnen grundsätzlich wortkarg und schmucklos ab - wie jedes andere Kreditinstitut auch dem man einen Einigungsversuch in einen (noch) bestehenden Vertrag schickt. Dann wird sich immer und grundsätzlich auf das gültige Vertragswerk berufen.

An Deiner Stelle würde ich wie gesagt also prüfen, ob das Darlehen zum Zeitpunkt des gescheiterten Einigungsversuchs bereits fällig gestellt UND bei deren Abwicklungsabteilung lag. Sollte dem nicht so gewesen sein, würde ich ggf. dazu raten dies abzuwarten, den Eröffnungsantrag zurückzuziehen bevor eröffnet wird und den Einigungsversuch zu wiederholen (so die Eröffnung noch nicht erfolgt ist - und überhaupt so gewünscht ist)

Zu der grundsätzlichen Frage möchte ich noch ergänzen, dass eine Insolvenzeröffnung die auf ein "Nicht P-Konto" einschlägt nicht nur das Kontoguthaben zu diesem Zeitpunkt "abschießt", es wird sogar ggf. der Geschäftsbesorgungsvertrag (also das Konto) (§§ 114, 116 InsO) "gekillt" und man steht dann kontotechnisch im wahrsten Sinne des Wortes nackt da.
Jemand der es ggf. "vergisst" soetwas elementares nahezulegen, könnte ja u.U. auch den Fehler beim Einigungsversuch gemacht haben ... orakel ich mal so in den Himmel;)
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Mr.X
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Mr.X »

Hallo caffery, danke für die Antwort. Das mit dem Konto hört sich Mal echt Schei*e an und ich bekomme schon Angst. Ich hoffe wirklich sehr dass das P-Konto eingerichtet ist bevor der Insolvenzantrag eröffnet wird.

Ich habe von sowas ja keine Ahnung aber werde nochmal den Schuldnerberater fragen.

Eine Frage habe ich noch: Wenn ich das Konto nun leer räume dann können Versicherungen usw. ja nicht eingezogen werden. Wenn dann die Mahnungen kommen darf ich die dann von Freunden usw. überweisen lassen oder ist das schon Bevorzugung von Gläubigern?
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Bernd111
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Bernd111 »

Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 16:16 Ich hoffe wirklich sehr dass das P-Konto eingerichtet ist bevor der Insolvenzantrag eröffnet wird.
Die Einrichtung eines P-Kontos ist schnell erledigt. In 5 Minuten bis 5 Tagen ist der Pfändungsschutz vermerkt, je nach Bank und je nachdem ob man persönlich zum Schalter kann oder ob es eine Internetbank ist. Vom Abschicken eines Insolvenzantrag bis zur Eröffnung bzw. Bekanntmachung dauert es in der Regel deutlich länger, eher mindestens zwei Wochen.

Von daher sollte dein P-Konto sicherlich das "Rennen gewinnen".
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 16:16 ...
Eine Frage habe ich noch: Wenn ich das Konto nun leer räume dann können Versicherungen usw. ja nicht eingezogen werden. Wenn dann die Mahnungen kommen darf ich die dann von Freunden usw. überweisen lassen oder ist das schon Bevorzugung von Gläubigern?
Ich würde nicht auf Mahnungen warten.
Kannst Du die Lastschriftgenehmigung nicht einfach widerrufen und auf Überweisung umstellen ?

Und nein, das ist keine Bevorzugung von Gläubigern.
Wir reden ja immer noch von VOR dem Eröffnungsbeschluss, richtig ?
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Mr.X
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Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Beitrag von Mr.X »

Bernd111 hat geschrieben: 7. Okt 2022, 19:45
Mr.X hat geschrieben: 7. Okt 2022, 16:16 Ich hoffe wirklich sehr dass das P-Konto eingerichtet ist bevor der Insolvenzantrag eröffnet wird.
Die Einrichtung eines P-Kontos ist schnell erledigt. In 5 Minuten bis 5 Tagen ist der Pfändungsschutz vermerkt, je nach Bank und je nachdem ob man persönlich zum Schalter kann oder ob es eine Internetbank ist. Vom Abschicken eines Insolvenzantrag bis zur Eröffnung bzw. Bekanntmachung dauert es in der Regel deutlich länger, eher mindestens zwei Wochen.

Von daher sollte dein P-Konto sicherlich das "Rennen gewinnen".
Hallo Bernd111,
Danke das beruhigt mich etwas, hier wurde ja auch schon was von einem Tag geschrieben (dass es vorkommen kann), das macht mich ziemlich nervös.
Witwe Bolte hat geschrieben: 7. Okt 2022, 20:26 Und nein, das ist keine Bevorzugung von Gläubigern.
Wir reden ja immer noch von VOR dem Eröffnungsbeschluss, richtig ?
Ja richtig, aber wie sieht es danach aus?
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