Nebeneinkünfte und Steuer

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ichhabwasvergessen
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Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Ein DJ ist i.d.R. kein Freiberufler, sondern übt ein Gewerbe aus. Insofern müsste ein Gewerbe angemeldet werden. Allerdings setzt dies auch eine Gage voraus. Bei den Beträgen, die hier fließen, wäre die Frage, ob das nicht eher eine Aufwandsentschädigung ist.

Ich fand ansonsten den Tipp, ob der Gastronom dich nicht auf 450-Euro Basis anstellen kann. Damit wären alle Probleme gelöst.
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Nebeneinkünfte und Steuer

Beitrag von Witwe Bolte »

Die DDO - Deutsche Diskjockey Organisation - meint wohl,
es sei beides möglich, sowohl gewerblich wie auch freiberuflich, s.
http://www.asiman.net/quirini/ddo/index.php

Ich bin von 'Musiker' = Künstler ausgegangen,
von dem Job eines DJ habe ich null Ahnung.
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