krankenkasse

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Newa
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Re: krankenkasse

Beitrag von Newa »

Wie wäre es eigentlich, wenn Du zB einen sogenannten "Midi"-Job annimmst ? (NICHT: "Mini"!)
Also jetzt seit 1.1.2023 ab brutto 520,01 €/Monat - dann hättest Du eine sv-pflichtige Anstellung und bei Angestellten dürfen die doch meines Wissens keine Leistungen verweigern. Das geht ja nur bei Selbständigen (früher haben sie die dann rausgeschmissen).

meines Wissens lebt die Krankenkasse nur im AlgII/Bürgergeldbezug wieder auf, also Vollversorgung. Auch sv pflichtge Angestellte sind aufgrund der obligatorischen Anschlussversicherung und daraus entstandenen Schulden im Notlagentarif.
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