KFZ Wohlverhaltensphase

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luxus1805
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von luxus1805 »

imker hat geschrieben: 27. Dez 2020, 08:54 @ tidus:
Ja, die Änderung der Vorschrift soll erst noch in Kraft treten.
also betrifft es nicht mein Verfahren sondern die neuen Verfahren, ist das richtig.
Muss ich mir keine Sorgen machen.
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arreis
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von arreis »

Das einfachste, Deine Schwester bleibt Halter und Du wirst Versicherungsnehmer, hierzu muss man sich allerdings mit der Versicherung/en auseinandersetzen. Hier wäre es dann einfacher, wenn Du eine weitere Person zur Verfügung hättest, die als Halter fungieren könnte.
So erspart man sich eine unnötiges hin und her mit dem TH.
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luxus1805
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von luxus1805 »

arreis hat geschrieben: 27. Dez 2020, 10:05 Das einfachste, Deine Schwester bleibt Halter und Du wirst Versicherungsnehmer, hierzu muss man sich allerdings mit der Versicherung/en auseinandersetzen. Hier wäre es dann einfacher, wenn Du eine weitere Person zur Verfügung hättest, die als Halter fungieren könnte.
So erspart man sich eine unnötiges hin und her mit dem TH.
Das geht auch.

Ich frage mich aber wenn ich der Halter bin wie soll ein Insolvenzverwalter das mitbekommen.
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Witwe Bolte
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von Witwe Bolte »

tidus82 hat geschrieben: 26. Dez 2020, 10:31 Du kannst es in der Wohlverhaltensphase ganz normal annehmen und auf dich anmelden, Steuern zahlen etc. und du brauchst nichts melden. :)
Was verstehst Du an diesem Satz von tidus82 nicht, luxus1805 ?
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tidus82
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von tidus82 »

MrsRob hat geschrieben: 27. Dez 2020, 18:18 Was verstehst Du an diesem Satz von tidus82 nicht, luxus1805 ?
Ich glaub die Verwirrung kommt durch die Aussage vom Imker, da ich gerade auch nicht 100%ig sagen könnte, ob die Neuregelungen auch für bereits laufende Verfahren gelten oder nur für Neu-Verfahren ab dem 01.10.2020 :)
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caffery
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 27. Dez 2020, 18:56 Ich glaub die Verwirrung kommt durch die Aussage vom Imker, da ich gerade auch nicht 100%ig sagen könnte, ob die Neuregelungen auch für bereits laufende Verfahren gelten oder nur für Neu-Verfahren ab dem 01.10.2020 :)
Nur für Neu-Verfahren, Schnubbi :)

§ 103k Abs. 1 InsO (Neu)

"Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich des Absatzes 2 die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden."

In Absatz zwei kommt dann das Sukzessiv-Verkürzungs-Gedönse zwischen Dezember 19 und September 20.

Der Thread hier ist aber ein schönes Beispiel für die große Relevanz der Änderungen bzgl. Schenkungen in der WVP. Da wird es in Zukunft vermutlich zu einigen Schwierigkeiten kommen.

Knuff!
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luxus1805
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von luxus1805 »

Sorry,
ich möchte ja auch keinen Fehler machen.
Das Ding ist das ich das Auto auf mich Anmelden muss und ich bin, muss auch der Halter sein.

Bin ja eigentlich sehr Dankbar das ich das Auto geschenkt bekommen.
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tidus82
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von tidus82 »

Danke Caffery :) ich hatte das irgendwie wohl im schlaftrunkenen *hust* Zustand falsch / Missverständlich verstanden - also nicht verstanden :D deswegen, danke für die Aufklärung :)

Also Luxus - dann ist alles so, wie ich es gesagt hatte: einfach auf dich anmelden, nirgendwo melden. Alles tutti :) ist deins, bleibt deins, wird auch keinen Richter oder Treuhänder interessieren.
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luxus1805
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase

Beitrag von luxus1805 »

Sehr schön das hört sich gut an.
Und jetzt bin ich auch beruhigter.

Ein großes Dankeschön an euch alle und bin sehr froh Mitglied in diesem sehr sehr gutem Forum zu sein.

Ein sehr großes Lob an euch, Top Team weiter so.
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