Bitcoin Wohlverhaltensphase

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tidus82
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Re: Bitcoin Wohlverhaltensphase

Beitrag von tidus82 »

Das heißt aber nicht, dass du es nicht angeben musst oder nicht eventuell ein Gewerbe dafür eröffnen musst. Ich - oder wir - sind hier keine Fachmänner für Steuersachen.
Wie gesagt: du kannst mit deinem pfändungsfreien Geld tun und lassen was du willst - auch Drogen oder Waffen kaufen. Ob es erlaubt ist, oder welche anderen rechtlichen Normen dabei beachtet werden müssen, kann dir in einem Schuldnerforum keiner beantworten.

Deine Eingangsfrage, ob es insolvenzrechtliche Konsequenzen hat wurde ja beantwortet, weswegen ich - insbesondere wegen der erhöhten Diskussionsgefahr - diesen Thread hier abschliesse.
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