§309 Zustimmungsersetzung

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caffery
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von caffery »

Rene79 hat geschrieben: 30. Jun 2023, 21:03 Im Plan steht, die Fälligkeiten sind am 15 jeden Monat fällig.
Und ab wann steht da hoffentlich auch.
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imker
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von imker »

@Rene79:
Magst Du hier schreiben, welchen Betrag (Höhe) Du monatlich in dem Schuldenbereinigungsplan angeboten hast?
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

@caffery ich habe nochmal in die Unterlagen geschaut, dort steht im folgende Monat nach Abnahme des Schuldenbereinigungsplan.
@imker, im Schuldenbereinigungsplan habe ich 560€ angeboten für 60 Monate, für 15 Gläubiger in Höhe zwischen 4€ und 150€. Die Summe entspricht ca. 40% der Schulden.
Mein Fehler und Dummheit war, ich habe Schulden mit neuen Schulden beglichen und so hat es sich über die Jahren angehäuft.
Mein Netto Gehalt (ohne Zulagen wie Nacht oder Überstunden, sowie übertarif usw.) sind 2100€.
Mal was anderes, jetzt gerade ist Post gekommen, gelber Umschlag… Gerichtsvollzieher 🤨
Mein „Lieblings Gläubiger“ hat wieder den Gerichtsvollzieher eingeschaltet mit Zahlungsaufforderung (Frist 2 Wochen) ohne Ratenzahlung ansonsten Abgabe zur Vermögensauskunft😡
Verstehe echt nicht, wie man so penetrant sein kann. Das Gericht hat ihn zwecks Vergleich angeschrieben, es gab den Beschluss, dass die Zustimmung ersetzt wird. Dann hat er vorher noch versucht ebenfalls mit Gerichtsvollzieher eine Lohn und kontopfändung zu erzwingen. Diese hat das Gericht ebenfalls per Beschluss untersagt (zwecks Sicherung). Deshalb läuft seit 2 Monaten eine Lohnpfändung vom Arbeitgeber auf ein Treuhand Konto.
Und jetzt nochmal ? Verstehe das alles nicht.
Bei den Insolvenzantrag habe ich meine Vermögungsauskunft bereits abgegeben, diese stehen doch alle Gläubiger zu Einsicht zu.
Muss ich nochmals eine abgeben ?

Gruß und danke René
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imker
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von imker »

1. Wenn das Verfahren noch nicht eröffnetr ist, dann ist die Vollstreckung möglich.
2. Wenn das Gericht etwas untersagt hat, dann schick deas doch mal dem Gerichtsvollziher und dem Vollstreckungsgericht.
3. Wenn Du schreibst: Diese hat das Gericht ebenfalls per Beschluss untersagt (zwecks Sicherung).
Ist das gemäß 21 InsO?
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

@imker, der Gläubiger weiß von den Beschluss, weil er Lohnpfändung betreiben wollte. Ja ist 21 Inso.
Bin im Gerichtlichen Vergleich, habe gerade den Beschluss erhalten, dass das Gericht die Stimme des Gläubiger ersetzt hat.
Ich habe im Insolvenzantrag alles schon ausgefüllt und es steht jeden gläubiger zu Ansicht bereit.
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Das ist der Beschluss
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imker
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von imker »

und ich würde das dem Gerichtsvollzieher schicken und ich würde es vorsorglich auch dem Vollstreckungsgericht schicken und beantragen, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen - wie das dann mit dem Verfahren weitergeht, wenn der Plan rechtskräftig bestätigt ist, weiß ich um diesen Zeit nicht - ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG als Drittschuldner das angesammelte "Geld" automatisch Dir auszahlen wird und ab Rechtskraft wird auch nichts automatisch passieren - denke ich.
Dazu sagt Dein Plan nichts??
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

So, gebe jetzt mal ein kleines Update. Da zufällig heute und am Donnerstag bei meiner Gerichtsvollzieherin Bürozeiten sind, es nur 15 min entfernt ist, bin ich spontan dorthin um mal die Sache zu klären. Leider war meine zuständige Gerichtsvollzieherin krank, aber ein Stellvertretender Gerichtsvollzieher war da und hat sich meiner Sache mal kurz angenommen. Er hat sich das Schreiben der Zwangsvollstreckung und der Vermögensauskunft angeschaut, dann mein Schreiben mit dem Beschluss, das alle Maßnahmen einzustellen sind. Seine Antwort war „Damit sind wohl alle Anträge Einzustellen“. Auf meine Frage, warum der Gläubiger es wieder versucht, obwohl er schon damit kein Erfolg hatte, war die Antwort „Die Versuchen es halt immer und immer wieder“.
Zwar könnte er jetzt nichts machen, da nicht sein Fall, aber er wird es meiner Gerichtsvollzieherin weitergeben.
Falls ich bis zum Termin nichts mehr höre (20.07.2023) ist die Sache eingestellt. Wovon er stark ausgehen tut, auch weil der Gerichtlicher Vergleich kurz vor dem Beschluss steht.
Bin am überlegen, ob ich das vollstreckungsgericht anschreiben soll, dass der Gläubiger XY ständig Zwangsvollstreckungen anstreben tut, obwohl ein Beschluss besteht. Dadurch entstehen natürlich immer mehr kosten, die ich nicht tragen will und möchte. Sind in meinen Augen total unnötig weil Beschluss.
Wer trägt eigentlich die jetzigen Kosten ?
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tidus82
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von tidus82 »

Rene79 hat geschrieben: 4. Jul 2023, 12:54 Wer trägt eigentlich die jetzigen Kosten ?
Na der der es als erstes bezahlt - die werden dir das eventuell versuchen aufzudrücken, dann sagst du: „nö“ und dann werden die dir sagen: „doch, sonst wird dich Satan höchstpersönlich besuchen“ und du sagst: „soll er doch kommen“…
Am besten ist es natürlich gar keine Diskussion anzufangen und ein einziges Mal klipp und klar seine Stellung zu beziehen.

Also ich behaupte, derjenige muss die Kosten tragen, der den Fehler gemacht hat. Und das ist in dem Moment ja der Gläubiger, da es ein Verbot gibt.
Also ich würde das auf gar keinen fall bezahlen, bzw auf meinen Deckel schreiben lassen. Sollen die das doch titulieren lassen, selbst da kannst du immer noch sagen: „Nö“ :)
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Sehe ich ehrlich auch nicht ein sowas zu zahlen. Das hat sich schon bei der ersten Pfändung um 300€ erhöht und jetzt nochmal um 500€ ( Anwalt kosten und Gerichtsvollzieher). Allerdings steht im Vergleich noch die alte schuldsumme und die werde ich auch begleichen.
Hoffe nur dass bald der Beschluss des Gerichtlichen Vergleich kommt. Die Ganze Sache läuft schon seit Feb. 2022🙄. Bin echt fertig. Nur noch Kopfschmerzen.
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